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Vorarlberg bleibt bei Doppelstaatsbürgerschaften am Ball

Die Landesregierung bleibt bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften am Ball.
Die Landesregierung bleibt bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften am Ball. ©VN/Paulitsch; APA/Hochmuth
Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner kündigen bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften ein weiterhin konsequentes Vorgehen an.
Gericht bestätigt Entzug der Staatsbürgerschaft

Nach dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg hinsichtlich einer unzulässigen Doppelstaatsbürgerschaft kündigen Landeshauptmann Wallner und Landesrat Gantner ein weiteres hartes Vorgehen an: “Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts hat die Rechtsmeinung des Landes Vorarlberg bestätigt. Alle noch offenen Verfahren werden jetzt konsequent durchgezogen”, betonen Wallner und Gantner.

287 Personen überprüft

Nach der Auswertung der im Mai 2017 von der FPÖ an die Vorarlberger Landesregierung übergebenen Daten wurden von den annährend 96.000 Namen vermuteter illegaler Doppelstaatsbürgerschaften konkret 287 Personen mit einem aktuellen Vorarlberg-Bezug festgestellt. Davon haben 140 Personen die türkische Staatsangehörigkeit und diese Personen sind nicht österreichische Staatsbürger. Die restlichen 147 Personen sind mit österreichischer Staatsbürgerschaft im Zentralen Melderegister eingetragen und wurden vom Amt der Landesregierung dahingehend geprüft, ob sie durch Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit zu “illegalen Doppelstaatsbürgern” wurden.

Vorgehen bestätigt

Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar:

  • 79 Personen sind zu Recht Doppelstaatsbürger.
  • Neun Personen sind zu Recht österreichische Staatsbürger.
  • Fünf Fälle wurden zuständigkeitshalber an andere Bundesländer abgetreten.
  • In acht Fällen laufen noch Abklärungen mit anderen Bundesländern.
  • Von insgesamt 46 eingeleiteten Feststellungsverfahren wurde in neun Fällen der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft festgestellt, davon sind vier Entscheidungen rechtskräftig.

Mit der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes wird das bisherige konsequente Vorgehen der Staatsbürgerschaftsbehörde bestätigt. Damit besteht laut Landeshauptmann Wallner und Landesrat Gantner nun mehr Rechtsklarheit für ein weiteres Vorgehen der Behörden in den 37 noch offenen Fällen. „In diesen Fällen haben die Ermittlungsverfahren eine konkrete Verdachtslage aufgezeigt. Der Erwerb einer illegalen Doppelstaatsbürgerschaft ist kein Kavaliersdelikt und wir werden die anhängigen Verfahren rasch weiterführen“, so Landeshauptmann Markus Wallner.

(VLK)

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