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Volksanwaltschaft prüft Suizid von Flüchtlingsbub (11) in NÖ

Volksanwalt Günther Kräuter will den Suizid prüfen.
Volksanwalt Günther Kräuter will den Suizid prüfen. ©APA
Nach dem Suizid eines Flüchtlingsbuben in Baden prüft die Volksanwaltschaft, ob es einen Missstand in der Verwaltung gegeben hat. Das Land wurde aufgefordert, innerhalb von drei Wochen Dokumente und Akten zur Obsorge des Elfjährigen zur Verfügung zu stellen. "Wir setzen eine sehr kurze Frist", sagte Volksanwalt Günther Kräuter am Montag zur APA. Üblich seien sechs Wochen.

Anhand der Akteneinsicht werde der Verlauf des Obsorge-Verfahrens geprüft. Der 23-jährige Bruder des Buben hatte die Obsorge für seine Geschwister, davon eines mit Behinderung, und soll damit laut Medienberichten überfordert gewesen sein. Die Frage sei, ob Verwandte in der Lage und geeignet seien, die Obsorge zu übernehmen – wenn nicht, müsste die Behörde einschreiten und die Obsorge an die Kinder- und Jugendhilfe übertragen werden, so Kräuter. Die Bezirkshauptmannschaft wies laut ORF NÖ jegliches Fehlverhalten seitens der Behörde zurück.

23-jähriger Bruder hatte Obsorge inne

Der Elfjährige aus Afghanistan war in einem Flüchtlingsquartier in Baden untergebracht. Er soll für seine sechs Geschwister u.a. Behördengänge und Dolmetschen erledigt haben. Am Sonntag, 12. November, ging die Suizidmeldung bei der Polizei ein, am Montag verstarb der Bub im Krankenhaus.

Der minderjährige Asylwerber lebte nach Angaben des Landes seit Anfang Februar 2016 mit seinen Geschwistern, davon eines mit Trisomie 21, seiner Tante und seinem Onkel in einem NÖ Grundversorgungsquartier für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Der volljährige Bruder hatte demnach Anfang 2016 in Oberösterreich den Antrag auf Obsorge gestellt. Nach der Zuteilung der Familie nach Niederösterreich wurde dem Antrag mit Beschluss des Bezirksgerichtes Baden Ende Februar stattgegeben und ihm die vorläufige Obsorge über seine Geschwister übertragen.

Gefährdungsmeldungen

Laut Medienberichten soll es beim Jugendamt Gefährdungsmeldungen gegeben haben, dass die Kinder nicht gut versorgt seien. “Laut Auskunft der Bezirksbehörde wurden alle Meldungen – insbesondere die den Minderjährigen mit Trisometrie 21 betreffend – nach den geltenden Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe abgeklärt und der Familie zusätzlich zur Sonderbetreuung entsprechende Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt”, hieß es dazu in einer Stellungnahme aus dem Büro des zuständigen Landesrates Franz Schnabl (SPÖ).

Ein Prüfverfahren hatte die Volksanwaltschaft vor einigen Monaten auch im Fall eines 18-jährigen Afghanen eingeleitet, dem die Bezirkshauptmannschaft Baden die Obsorge für seine beiden krebskranken Schwestern übertragen hatte. Der Fall sei heuer im Mai abgeschlossen worden, so Kräuter. Dem älteren Bruder, der die Obsorge innehatte, wurde nach Angaben der Volksanwaltschaft eine Sozialarbeiterin für die Verantwortung für die Behandlung der Mädchen zur Seite gestellt. Zudem sei für eine geeignete Wohnsituation gesorgt worden.

(APA)

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