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Vogelgrippe und Badesaison: Antworten

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Die Badesaison steht vor der Tür - und somit steigt auch das Risiko, dass Menschen beim Schwimmen in natürlichen Gewässern mit Tieren in Kontakt kommen könnten, die möglicherweise an Vogelgrippe erkrankt sind.

Die APA stellte Univ.-Prof. Franz Allerberger, Bereichsleiter Humanmedizin der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES), die wichtigsten Fragen zur tatsächlichen Bedrohung von Kindern und Erwachsenen.

APA: Ist es nach derzeitigem Wissensstand möglich, sich an einem toten Vogel mit dem H5N1-Virus zu infizieren?

Allerberger: Ja. Dies ist grundsätzlich möglich. Die epidemiologische Abklärung der acht Erkrankungsfälle an H5N1 in Aserbaidschan hat ergeben, dass sich die erkrankten Frauen alle beim Rupfen von toten Schwänen infiziert hatten. Die Schwäne wurden von Männern gewildert, aber Erkrankungen hat man nur bei den Frauen mit intensivem Kontakt (Entfedern der toten Vögel) gefunden. Wenngleich bloßes Berühren von toten Vögeln alleine bisher nicht zu gesicherten H5N1-Infektionen geführt hat, so sollte man tote Vögel dennoch nicht ungeschützt angreifen.

APA: Wie gehe ich vor, wenn ich beim Baden in einem natürlichen Gewässer einen toten Vogel entdecke? Und soll ich mich in so einem Fall auch im Ausland an die Behörden wenden?

Allerberger: Wenn man beim Schwimmen einen toten Vogel entdeckt, so besteht kein Grund zur Angst. Bei den 196 Menschen, die sich weltweit in den vergangenen Jahren mit H5N1 angesteckt haben, gibt es keinen Hinweis darauf, dass Schwimmen in natürlichen Gewässern ein Risiko für eine Infektion mit H5N1 darstellt. Tote Wasservögel sind grundsätzlich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Diese Vorgabe gilt auch im Ausland.

APA: Ist es notwendig, besonders Kleinkinder vor dem Kontakt zu möglicherweise infizierten Vögeln zu schützen?

Allerberger: Wie oben angeführt, scheint für eine H5N1-Infektion beim Menschen ein sehr enger Kontakt mit Vögeln notwendig. Die Kinder, die in der Türkei erkrankt waren, hatten engsten Kontakt mit bereits kranken Hühnern, die zum Schutz vor der kalten Witterung in den Wohnräumen gehalten wurden. Aus grundsätzlichen hygienischen Erwägungen sollten Kleinkinder keinen direkten Körperkontakt mit Wildvögeln oder Nutzgeflügel haben.

APA: Ist es bedenkenlos, wenn mein Kind beim Schwimmen Wasser aus einem See schluckt, in dem infizierte Vögel gefunden wurden?

Allerberger: Es gibt bis zum heutigen Tage keinen Hinweis auf eine Übertragung von H5N1 durch Verschlucken von Wasser aus natürlichen Gewässern, in denen infizierte Vögel gefunden wurden. Die bisher erhobenen Daten zeigen, dass offenbar für eine Infektion des Menschen die Aufnahme einer hohen Virusdosis erforderlich ist, die in diesen Gewässern durch den hohen Verdünnungseffekt bei weitem nicht erreicht wird.

APA: Ist es bedenklich, wenn Menschen mit dem Kot von einem infizierten Vogel in Kontakt kommen?

Allerberger: Ein minimales Restrisiko kann man nie ausschließen, das Risiko hier zu Lande geht aber gegen Null. Das Europäische Zentrum für Seuchenbekämpfung postuliert derzeit nur für vier Bevölkerungsgruppen ein reales, wenn auch sehr kleines Risiko. Das bedeutet, dass nur bei diesen Gruppen jemals ein Übertritt von H5N1 auf den Menschen nachgewiesen wurde: Personen, die in engem Kontakt mit Geflügel leben (z.B. Hühner oder Gänse im Hinterhof), Besucher bei jenen Personen, medizinisches Personal, die an H5N1-erkrankte Menschen behandeln (ein Fall weltweit, 1997 Hongkong), Tierärzte, die erkranktes Geflügel behandeln. Aus diesem Grund muss man derzeit auch keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen abseits der gängigen Hygieneregeln ergreifen.

APA: Macht ein generelles Badeverbot Sinn? Und wenn ja – unter welchen Voraussetzungen?

Allerberger: Letztendlich müssen die Sanitätsbehörden vor Ort entscheiden, ob bestimmte Ereignisse ein Badeverbot rechtfertigen. In Fällen unmittelbar drohender Gefahr für die Gesundheit von Badenden in Badegewässern, insbesondere in hygienischer Hinsicht, hat die Bezirksverwaltungsbehörde durch Verordnung für Badestellen oder Teile dieser ein Badeverbot zu verhängen. Ein generelles Badeverbot ist somit nicht vorgesehen und wäre auch nach derzeitigem Wissenstand nicht zu rechtfertigen.

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