AA

Völliger Stuss: Warum es nichts bringt, Facebooks Richtlinien zu widersprechen

Auf Facebook den Richtlinien des Netzwerks zu widersprechen, bringt rein gar nichts.
Auf Facebook den Richtlinien des Netzwerks zu widersprechen, bringt rein gar nichts. ©dpa (Themenbild)
Und wieder macht auf Facebook ein Kettenbrief die Runde, mit dem User den "neuen" Richtlinien des Sozialen Netzwerks widersprechen. Sein Gehalt? Völliger Schwachsinn. Massenhaft geteilt wird er dennoch.

Ob vor Autodieben gewarnt wird, deren Zettel hinter der Windschutzscheibe Sie aus dem Fahrzeug locken wollen (ja, auch das ist gelogen…) oder wieder einmal darauf “hingewiesen” wird, dass man Facebooks Richtlinien mithilfe eines einfachen Posts widerrufen kann: Immer und immer wieder machen unsinnige Kettenbriefe im Netz die Runde. Sie alle haben etwas gemeinsam: Sie sind reißerisch. Sie plädieren an den Nutzer, sich selbst schützen und anderen helfen zu können. Einfach teilen und die Welt ist gut. Vor allen Dingen sind diese Kettenbriefe jedoch eines: völliger Humbug. Wie auch im aktuellen Fall, in dem eine Meldung die Runde macht, die vor vermeintlichen Änderungen in den Richtlinien von Facebook warnt.

fb
fb ©Facebook/ Screenshot

Darin wird der Nutzer dazu aufgerufen, den Text zu kopieren und im eigenen Profil zu teilen – zum Schutz des geistigen Eigentums. Nur teilen bringt natürlich nichts, Text kopieren und posten, dann hat Facebook keine Handhabe mehr. Heißt es. Denn die im Post aufgelisteten Gesetze und Artikel sollen Facebook mutmaßlich daran hindern, Inhalte aus den Profilen seiner Nutzer verwenden zu dürfen. Widerspreche man nicht, würden die neuen Richtlinien automatisch greifen. Nur: Schon besagte “neue Facebook-Richtlinien” existieren nicht. Facebook hat seine Richtlinien seit Januar 2015 schlicht und ergreifend nicht mehr geändert. 

Wie absurd der Kettenbrief wirklich ist, zeigt schon eines: Gleich zu Beginn wird auf verschiedene Artikel des Strafgesetzbuches, in diesem Fall auf “I. 111, 112 und 113”, hingewiesen. Bei genauer Betrachtung nicht wirklich schlau. Denn: Es gibt (weder im deutschen noch im österreichischen) Strafgesetzbuch Artikel, sondern nur Paragraphen, stellt Sebastian Dramburg, Fachanwalt für IT- und Urheberrecht gegenüber dem Online-Portal zeit.de klar. Dort stehe auch nichts von geistigem Eigentum. Worum es darin tatsächlich geht? Um üble Nachrede (§111), Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens (§112) und um den Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§113).

 

art
art ©Auszug Strafgesetzbuch. Quelle: ris.bka.gv.at

Facebook benötigt daneben, wie weiters behauptet, auch keine schriftliche Genehmigung, um Daten, Bilder und Texte kommerziell zu nutzen. In den Richtlinien hält das Netzwerk ausdrücklich fest, wie es die Nutzerdaten verwendet. Ihnen hat jeder Nutzer bei der Anmeldung zugestimmt. Eine schriftliche Genehmigung ist damit nicht erforderlich.

Kritische User und all jene, die auf Nummer sicher gehen wollen, können derzeit also genau eines machen, um die Facebook-Richtlinien zu umgehen: das Netzwerk verlassen. (red)

  • VIENNA.AT
  • Multimedia & Technik
  • Völliger Stuss: Warum es nichts bringt, Facebooks Richtlinien zu widersprechen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen