AA

Vierter Häftling binnen acht Tagen in Arkansas hingerichtet

Exekutions-Welle wegen Haltbarkeitsdatums von Gift damit vorerst beendet
Exekutions-Welle wegen Haltbarkeitsdatums von Gift damit vorerst beendet ©APA
Der US-Staat Arkansas hat zum vierten Mal binnen acht Tagen einen Häftling hinrichten lassen. Der verurteilte Mörder Kenneth Williams sei am Donnerstagabend durch eine Giftspritze getötet worden, teilte die Generalstaatsanwältin von Arkansas mit.

Versuche seiner Anwälte, in letzter Minute einen gerichtlichen Aufschub zu erreichen, waren zuvor gescheitert. Es war die letzte Exekution in einer umstrittenen Serie von Hinrichtungen in Arkansas. Der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, wollte ursprünglich acht Häftlinge binnen elf Tagen hinrichten lassen, weil Ende April das Haltbarkeitsdatum des bei Giftinjektionen verwendeten Mittels Midazolam abläuft. Die Verwendung dieser Substanz ist wegen Berichten über qualvolle Tode höchst umstritten. In den USA werden die tödlichen Substanzen für die Giftspritzen knapp, weil sich viele europäische Pharmafirmen weigern, den US-Behörden Nachschub zu liefern. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können.

Gouverneur Hutchinson hatte deshalb per Dekret die größte Hinrichtungswelle in den USA seit 40 Jahren angeordnet. Vier der geplanten Exekutionen wurden aber von Gerichten gestoppt.

Erste Doppelexekution seit 17 Jahren

Am Donnerstag vergangener Woche war dann ein erster Häftling per Giftspritze getötet worden, am Montag wurden sogar zwei Häftlinge am selben Tag hingerichtet. Es war die erste Doppelexekution in den USA seit 17 Jahren. Der 38-jährige Williams war nun der vierte und letzte Häftling innerhalb von acht Tagen, dessen Todesurteil vollstreckt wurde.

Williams hatte 1998 eine 19-jährige Cheerleaderin ermordet und war deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1999 entkam er in einem Fass mit Küchenabfällen versteckt aus dem Gefängnis. Auf einer Farm in der Nähe der Haftanstalt erschoss er den 57-jährigen Cecil Boren und stahl dessen Wagen. Im Nachbarstaat Missouri lieferte er sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei, bei der der 24-jährige Lieferwagenfahrer Michael Greenwood getötet wurde.

Williams’ Anwälte hatten bis zuletzt für den Stopp der Exekution gekämpft. Der 38-Jährige wurde hingerichtet, nachdem mehrere Gerichte ihre Anträge abgewiesen hatten, darunter auch der Oberste Gerichtshof der USA. Die Verteidiger hatten unter anderem geltend gemacht, dass ihr Mandant unter einer Lernbehinderung leide und den Intelligenzquotienten eines Kindes habe.

Gnadengesuch an Gouverneur

Auch die Tochter des auf der Flucht getöteten Michael Greenwood wandte sich mit einem Gnadengesuch an den Gouverneur. Der Schmerz ihrer Familie könne durch die Hinrichtung nicht “geheilt” werden, schrieb Kayla Greenwood an Hutchinson. Williams’ Tod werde “unseren Vater nicht zurückbringen”, sondern nur für zusätzliches Leid sorgen.

Greenwoods Angehörige sorgten sogar dafür, dass Williams ein letztes Mal Besuch von seiner Tochter und seiner kleinen Enkelin bekommen konnte. Sie bezahlten den beiden die Flugtickets und fuhren sie vom Flughafen zum Gefängnis.

Opfer-Familien zeigen sich zufrieden

Die Familie des Opfers Cecil Boren zeigte sich dagegen zufrieden über die Hinrichtung. “Wir haben eine lange, lange Zeit darauf gewartet”, sagte Borens Witwe Genie dem Fernsehsender Fox 16. Arkansas’ Generalstaatsanwältin Leslie Rutledge erklärte, mit der Vollstreckung des Todesurteils sei Borens Familie “Gerechtigkeit” widerfahren.

In Arkansas hatte es zuvor seit 2005 keine Hinrichtungen gegeben. Das geplante Hinrichtungsserie sorgte weltweit für Kritik und Proteste. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte den US-Staat auf, die “Fließband”-Hinrichtungen zu stoppen. Auch die Europäische Union protestierte gegen die Exekutionen.

(APA/ag.)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Vierter Häftling binnen acht Tagen in Arkansas hingerichtet
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen