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VfGH öffnet Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

VfGH hob gesetzliche Regelung auf
VfGH hob gesetzliche Regelung auf ©APA (dpa/Symbolbild)
Der Verfassungsgerichtshof gibt den Weg für die "Ehe für Alle" frei. Auch gleichgeschlechtliche Paare können damit künftig in Österreich heiraten. Mit einem Erkenntnis vom 4. Dezember hat das Höchstgericht die gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die Homopaaren bisher den Zugang zur Ehe verwehrt hat.

Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die alte Regelung wird mit 31. Dezember 2018 aufgehoben.

Die Öffnung tritt damit mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht anderes beschließen.

(APA)

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