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VfGH hebt Regelung der Mindestsicherung in Niederösterreich auf

Die Mindestsicherung in Niederösterreich wurde aufgehoben.
Die Mindestsicherung in Niederösterreich wurde aufgehoben. ©APA/BARBARA GINDL
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Mindestsicherungsregelung in Niederösterreich aufgehoben. Die Aufhebung erfolgte ohne Reparaturfrist. Das bedeutet, dass die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in der Märzsession weitere Klarstellungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung getroffen. Eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung in voller Höhe und eine starre Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen im NÖ Mindestsicherungsgesetz “sind unsachlich und daher verfassungswidrig”. Wörtlich heißt es in der Entscheidung vom 7. März 2018: “Das mit § 11b NÖ MSG geschaffene System [Deckelung, Anm.] nimmt keine Durchschnittsbetrachtung vor, sondern verhindert die Berücksichtigung des konkreten Bedarfes von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen. Dadurch verfehlt dieses System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ab einer bestimmten Haushaltsgröße seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen.”

Aufhebung der Mindestsicherung in NÖ ohne Reparaturfrist

Die Aufhebung der Mindestsicherungsregelung in Niederösterreich erfolgte laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) ohne Reparaturfrist. Die aufgehobenen Bestimmungen seien nicht mehr anzuwenden. Die niederösterreichische Mindestsicherung (NÖ MSG) hatte den VfGH aufgrund von mehr als 160 Anträgen des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich beschäftigt. Dahinter stehen jeweils Beschwerden von Personen, die nach der seit 1. Jänner 2017 geltenden Rechtslage eine geringere Mindestsicherung zugestanden bekommen haben.

Zur Frage der Deckelung verwies der Gerichtshof auf seine bisherige Rechtsprechung: “Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen, so ist doch immer noch je weitere Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich.” Es gebe also keinen sachlichen Grund, richtsatzmäßige Geldleistungen für eine Haushaltsgemeinschaft ab einer bestimmten Anzahl von Haushaltsangehörigen abrupt zu kürzen.

Wartefrist für Mindestsicherung von Landesverwaltungsgericht geklärt

Der Gerichtshof habe sich “nicht veranlasst” gesehen, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Das System der niederösterreichischen Mindestsicherung stellt grundsätzlich auf den konkreten Bedarf der betroffenen Personen ab. Die Deckelung hingegen begrenzt den Anspruch “in Abkehr” von diesem System unabhängig von der Zahl der Personen mit einem fixen Betrag. Wörtlich heißt es in dem Erkenntnis: “Damit hat der niederösterreichische Gesetzgeber eine unsachliche Regelung geschaffen: Wenngleich 1.500 Euro für bestimmte Haushaltskonstellationen ausreichend sein können, verhindert das NÖ MSG eine einzelfallbezogene und damit sachliche Bedarfsprüfung.”

Neben der Deckelung betrafen die Anträge des Landesverwaltungsgerichts auch die Wartefrist (§ 11a NÖ MSG). Wer sich nicht mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich aufgehalten hat, kann unabhängig von der Staatsbürgerschaft statt der Mindestsicherung nur eine geringere Leistung gemäß den “Mindeststandards – Integration” beziehen. Ausnahmen gelten für in Österreich geborene Kinder von voll Anspruchsberechtigten und für Personen, die Österreich für Ausbildungszwecke oder aus beruflichen Gründen verlassen haben.

Wartefrist laut VfGH nicht zulässig

Die niederösterreichische Landesregierung begründe die Wartefrist mit dem Erfordernis der Integration sowie der Setzung eines Anreizes zur Arbeitsaufnahme. Dem hält der VfGH entgegen, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft eine vorhandene Integration bereits voraussetze.

Die Differenzierung nach der Aufenthaltsdauer könne auch nicht mit einem Anreiz zur Arbeitsaufnahme begründet werden: “Für den Verfassungsgerichtshof ist nicht erkennbar, weshalb österreichische Staatsbürger, die innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf Jahre in Österreich aufhältig waren, einen stärkeren Arbeitsanreiz benötigten, zumal der bloße Aufenthalt im In- oder Ausland keinerlei Rückschluss auf die Arbeitswilligkeit der Person zulässt.”

Regelung zur Mindestsicherung in NÖ nicht sachgemäß

Die Regelung führe daher zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung österreichischer Staatsbürger untereinander je nach Aufenthaltsdauer in Österreich innerhalb der letzten sechs Jahre. Die Anknüpfung an die Aufenthaltsdauer in Österreich sei zudem im Hinblick auf Asylberechtigte (Personen, denen internationaler Schutz bereits zuerkannt wurde) unsachlich: “Asylberechtigte mussten ihr Herkunftsland wegen ‘wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden’ verlassen und können aus denselben Gründen (derzeit) nicht dorthin zurückkehren. Asylberechtigte können daher im vorliegenden Zusammenhang nicht mit anderen Fremden (Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen), denen es frei steht, in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren, gleichgestellt werden”, so der VfGH.

ÖVP NÖ nimmt Entscheidung zur Kenntnis

“Die vom Verfassungsgerichtshof heute getroffene Entscheidung nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis”, reagierte Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP im NÖ Landtag. Gleichzeitig kündigte er an, dass sich das Landesparlament mit den notwendigen Änderungen des NÖ Mindestsicherungsgesetzes “so rasch wie möglich” befassen werde.

Dabei wolle man aber jedenfalls den Grundsätzen treu bleiben, “die wir mit den bisherigen Maßnahmen verfolgt haben”, betonte Schneeberger: “Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein.”

Wien sieht sich bestätigt

Wien sieht in der Aufhebung der verschärften Mindestsicherung in Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Bestätigung des rot-grünen Mindestsicherungsmodells, das auf Kürzungen und Deckelungen verzichtet. Die Bundeshauptstadt will nun als Vorbild für eine bundesweit einheitliche Regelung dienen.

“Deckeln und Kürzen ist laut dem aktuellen Urteil unsachlich und verfassungswidrig, verfehlt den eigentlichen Zweck der Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen und beinhaltet eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Ich erwarte mir, dass damit alle populistischen Schreie nach Einschnitten in der Mindestsicherung ein Ende haben”, meinte Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Montag in einer Aussendung.

“Jetzt muss sich auch die Bundesregierung besinnen und statt bei den sozial Schwächsten zu kürzen, gemeinsam mit allen Bundesländern eine gerechte Mindestsicherung ausverhandeln, die den Ausweg aus der Armut ermöglicht und alle absichert, die unsere Unterstützung brauchen”, appellierte Frauenberger an ÖVP und FPÖ: “Das Wiener Modell dient hier gerne als Vorbild.”

Wiener Mindestsicherung seit 1. Februar in Kraft

Die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein schlug in eine ähnliche Kerbe. “Der rot-grüne Weg in Wien ist der Richtige: keine Ungleichbehandlung, keine Deckelung, keine Wartefrist”, hielt sie in einer Aussendung fest. Die Bundesregierung habe sich Niederösterreich als Vorbild genommen für eine gesamt-österreichische Mindestsicherung. “Nach dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist eines klar: Ein großer Teil des Regierungsprogramms ist als verfassungswidrig erklärt worden, die schwarz-blaue Regierung ist mit ihrem Programm der Ausgrenzung gescheitert”, postulierte Hebein.

Die Wiener Mindestsicherung ist seit 1. Februar in Kraft. Statt Kürzungen oder Deckelungen setzt die Stadt auf teils strengere Voraussetzungen für einen Bezug bzw. auf raschere Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Etwa ist die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium. Eine Wartefrist wurde zwar von SPÖ-Seite zwischenzeitlich ventiliert, letztendlich aber auf eine solche verzichtet.

Grüne fühlen sich bestätigt

Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen im NÖ Landtag, fühlt sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur niederösterreichischen Mindestsicherung in ihrer langjährigen Kritik an dieser Regelung bestätigt. “Wir haben vom Anfang an die Verfassungswidrigkeit aufgezeigt”, stellte sie fest.

Die Grünen hätten seit mehr als einem Jahr darauf hingewiesen, “dass die ÖVP hier ein Gesetz schlampig erstellt und beschlossen hat, die Verschärfungen existenzbedrohend sind und durch die Kürzungen der Sozialleistungen mehr Armut bei Kindern, Alleinerziehern, Familien, Senioren und Behinderten bedeutet”. Die Landesregierung sei nun aufgefordert, das Gesetz so zu “reparieren, dass einerseits die Deckelung fällt und die Existenz der Menschen gesichert bleibt”.

Bundesregierung hält an ihren Plänen fest

Die Bundesregierung hält trotz des jüngsten Entscheids des Verfassungsgerichtshofes, die Mindestsicherungsregelung in Niederösterreich aufzuheben, an ihren Plänen fest: Man werde eine bundesweit einheitliche Lösung erarbeiten, die zwischen jenen unterscheidet, “die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben und jenen Nicht-Österreichern, die neu in das Sozialsystem dazu gekommen sind”.Wien/St. Pölten. “Natürlich respektiert die Bundesregierung die Entscheidung des VfGH zur Mindestsicherung in Niederösterreich”, betonten die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. “Wir halten aber an unserem Ziel fest, eine bundesweit einheitliche Lösung zu erarbeiten, die differenziert zwischen denjenigen Personen, die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben und jenen Nicht-Österreichern, die neu in das Sozialsystem dazu gekommen sind.” Einen entsprechenden Vorschlag soll es bis Ende des Jahres geben.

Der VfGH hat in seiner Märzsession befunden, dass eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung in voller Höhe und eine starre Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen im niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz “unsachlich und daher verfassungswidrig” seien.

Ganz ähnlich lauten allerdings die Pläne im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ im Bund, wo eine österreichweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung vorgesehen ist. “Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft werden mit 1.500 Euro gedeckelt”, heißt es dort. “Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich setzt voraus, in den vergangenen sechs Jahren mindestens fünf Jahre legal in Österreich gelebt zu haben.” Die Geldleistung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte soll laut Regierungsprogramm auf 365 Euro Grundleistung sowie einen möglichen Integrationsbonus von 155 Euro reduziert werden.

FPÖ mit VfGH-Entscheid nicht zufrieden

Die FPÖ wolle auch künftig Ungerechtigkeiten für Landsleute verhindern, reagierte der designierte niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl. Selbstverständlich nehme die freiheitliche Landesgruppe die Aufhebung der Mindestsicherungsregeln durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Kenntnis. Die Materie fällt künftig in Waldhäusls Zuständigkeit in der Landesregierung.

Es habe freilich “schlagkräftige Gründe für unseren Vorstoß in Niederösterreich” gegeben, argumentierte der FPÖ-Politiker. “Unsere Landsleute durften schlichtweg nicht mehr länger mit den damals vorherrschenden Ungerechtigkeiten konfrontiert sein.”

In erster Linie gehe es bei der VfgH-Entscheidung um die Deckelung der Mindestsicherung bei Mehrpersonen-Haushalten und um die neu eingeführte fünfjährige Wartefrist. “Hier haben sich in der Vergangenheit eben gravierende Ungerechtigkeiten zwischen unseren Landsleuten und den Zuwanderern, die noch keinen Cent ins Sozialsystem einbezahlt haben, ergeben. Das darf nicht wieder vorkommen, es muss definitiv einen Unterschied zwischen berufstätigen Niederösterreichern und Asylberechtigten geben”, betonte Waldhäusl.

Der designierte Landesrat will in diesem Zusammenhang auch das Thema Staatsbürgerschaft diskutieren. “Wenn es nach mir geht, soll diese generell erst nach zehn Jahren erlangt werden können.”

Caritas und Diakonie begrüßen VfGH-Entscheid

Caritas und Diakonie haben am Montag die Aufhebung der niederösterreichischen Mindestsicherungsregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) begrüßt. Man hoffe nun auf eine verfassungskonforme österreichweite Mindestsicherung, hieß es seitens der beiden kirchlichen Hilfsorganisationen. Bei der Caritas wurde betont, dass man die seit Jänner 2017 geltende Regelung mehrfach kritisiert habe, weil sie niedrigere Bezüge für Asylberechtigte sowie eine “Deckelungskürzung” der Mindestsicherung ab einer gewissen Haushaltsgröße vorsehe. Ähnliches gelte auch in Oberösterreich und im Burgenland; der VfGH-Entscheid werde somit nicht nur Folgen für Österreich haben, erklärte der St. Pöltner Caritas-Sprecher Christoph Riedl-Daser laut Kathpress.

Für Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, wird durch den Spruch eines der großen Vorhaben des Regierungsprogrammes obsolet. Der VfGH habe klargestellt, “dass eine Ungleichbehandlung – wie sie auch die Regierung offen anstrebt – verfassungsrechtlich nicht möglich ist”.

“Das Ziel kann jetzt nur sein, eine verfassungskonforme österreichweite Mindestsicherung zu gestalten, die für alle Menschen in Notsituationen, unabhängig von ihrer Herkunft, existenzsichernd ist”, betonte Chalupka: “Denn niemand in Österreich kann Gesetze wollen, die bedeuten, dass mehr Menschen in Obdachlosigkeit leben, und Ausbeutung jeglicher Art ausgeliefert sind.”

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker sah sich in einer Aussendung in seiner Kritik bestätigt: “Es ist gut, dass der VfGH mit seinem Urteil Klarheit geschaffen hat. Sozialpolitik auf dem Fundament dumpfer Ausländerfeindlichkeit ist rechtlich nicht zulässig.”

NEOS wollen einheitliche Regelung zur Mindestsicherung

Die niederösterreichischen NEOS untermauerten ihre Forderung, dass in Sachen Mindestsicherung eine “faire, bundeseinheitliche” Regelung kommen müsse. Eine solche solle verstärkt auf Sachleistungen setzen. Die Pinken hätten sich “immer klar für eine bundesweite Lösung ausgesprochen”, erinnerte Collini . Es sei “gut, dass der VfGH mit seinem Urteil Klarheit geschaffen hat”.

Landes- und Bundesregierung seien nun aufgefordert, ein einheitliches Modell am Beispiel Vorarlberg umzusetzen. “Es ist völlig unverständlich, dass aktuell jedes Bundesland eine eigene Regelung hat, womit innerösterreichische Wanderungsbewegungen ausgelöst werden”, betonte die designierte Fraktionschefin Indra Collini.

SPÖ NÖ reagiert mit Ablehnung auf Mindestsicherungsregelung

Die Sozialdemokraten seien in ihrer Haltung und mit ihrer Ablehnung gegen die niederösterreichische Mindestsicherungs-Regelung bestätigt worden, sagte der designierte Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl (SPÖ) zur Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). “Wir waren immer schon der Meinung, dass diese Regelung unsachlich ist und dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.”

Der SPÖ-Landesparteivorsitzende verwies darauf, dass die Sozialdemokraten im Landtag gegen die Neuregelung gestimmt hatten. Derzeit beziehen laut Schnabl 16.242 Personen bzw. 7.917 Bedarfsgemeinschaften in Niederösterreich Mindestsicherung, von der Deckelung waren 5.186 Personen betroffen.

APA/Red.

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