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Versuchter Mord nach Vergewaltigung in Wien: 18 Jahre Haft

Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung ist der 50-jähriger Mann im vergangenen Herbst in Wien-Brigittenau mit einem Messer auf seine Ex-Geliebte losgegangen, an der er sich im September 2014 vergangen hatte und die ihn mit ihrer Anzeige ins Gefängnis gebracht hatte. Der gebürtige Rumäne wurde am Dienstag zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Die Geschworenen folgten der Anklage und sprachen den gebürtigen Rumänen wegen versuchten Mordes schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Angeklagter stellte versuchten Mord in Abrede

Der gebürtige Rumäne hat das am Dienstag am Landesgericht in seinem Prozess wegen versuchten Mordes wortreich in Abrede gestellt.

“Wie kann ich jemand umbringen? Ich habe nicht ein Mal ein Tier geschlachtet in meinem Leben”, meinte der Angeklagte. Indem er auf seine triste Kindheit verwies, versuchte er die Geschworenen zu überzeugen, dass er niemals eine kriminelle Absicht gehabt hätte: “Ich habe keine Geschenke bekommen zu Weihnachten und zu Ostern. Niemand hat mir einen Cent gegeben.”

Fest steht, dass der Mann wegen Vergewaltigung der Ehefrau seines Chefs, mit der er angeblich eine kurzzeitige außereheliche Affäre hatte, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Einen beachtlichen Teil der über ihn verhängten Strafe musste er nicht absitzen – Anfang Juni 2016 wurde er unter der Zusicherung, dass er Österreich verlassen und nie mehr betreten wird, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Trotz des gegen ihn erlassenen Aufenthaltsverbots war der Rumäne keine vier Wochen später wieder in Wien, wo er in weiterer Folge begann, sich an die Fersen seiner Ex-Geliebten zu heften.

20 Briefe aus dem Gefängnis geschrieben

Bereits aus dem Gefängnis hatte er der 49-Jährigen rund 20 Briefe geschrieben, in denen er ihr einerseits seine Liebe bekundete und von einer gemeinsamen Zukunft schwadronierte. Andererseits drohte er ihr, da er ihr die Schuld an seiner Inhaftierung gab. “Wenn das Schicksal will, dass Blut fließen soll, dann soll es fließen”, hieß es in einem Schreiben. Einen Brief unterfertigte er mit der biblischen Zahl 666, die für den Teufel steht.

“Das ist meine Glückszahl”, behauptete der Angeklagte, als er von Richterin Sonja Weis darauf angesprochen wurde. Auf die Frage, weshalb er überhaupt nach Österreich zurückgekommen sei, erwiderte er, seine Ex-Geliebte hätte ihn dazu bewogen: “Sie hat mich ermutigt, dass unsere Liebe besteht.”

Attacke in der Wiener Millennium City

Aus Sicht der 49 Jahre alten Frau handelt es sich dabei um ein reines Fantasiegebilde. Ihrer Darstellung zufolge wird sie seit der Haftentlassung des Mannes von diesem verfolgt, ist deswegen mit ihrem 16 Jahre alten Sohn an eine geheime Adresse übersiedelt, wo sie der Angeklagte im September 2017 ausfindig machte. Er soll versucht haben, in ihre Wohnung einzudringen, was ihm nicht gelang. Mitte November passte er sie in einem Lokal in der Millennium City ab und überreichte ihr einen Strauß Rosen, wobei er ihr seine Liebe gestand. Als die Frau anders reagierte, als er erwartet bzw. erhofft hatte – sie sprang in Panik von ihrem Sessel auf und warf die Blumen von sich -, zeigte ihr der 50-Jährige eine Gaspistole und forderte sie zum Mitkommen auf. Die 49-Jährige verließ fluchtartig das Lokal.

Am 30. November 2017 lauerte der 50-Jährige laut Staatsanwaltschaft der ebenfalls aus Rumänien stammenden Frau schon am Morgen vor ihrer Wohnung auf. Er dürfte sie bis zum späten Nachmittag durchgehend verfolgt haben, als sie sich wiederum in ein Lokal in der Millennium City setzte. Für sie völlig unerwartet nahm plötzlich der Mann, von dem sie vergewaltigt und monatelang gestalkt worden war, ihr gegenüber Platz. Laut Anklage zückte er ein Klappmesser und fragte die 49-Jährige: “Wie willst du sterben? Jetzt oder später?”Als die Frau, die sich naturgemäß bedroht fühlte, gehen wollte, stellte er sich ihr in den Weg und soll mit dem Messer Stichbewegungen in ihre Richtung gemacht haben.

Die 49-Jährige konnte ausweichen und hatte vor allem das Glück, dass am Nebentisch zufällig ein Justizwachebeamter saß, der die Szenen mitbekam und beherzt eingriff. Der Mann packte den Bewaffneten von hinten am Handgelenk und entwand diesem das Messer.

Justizwachebeamter konnte eingreifen

Es sei nicht schwierig gewesen, ihn zu entwaffnen, bemerkte dazu der Angeklagte: “Meine Hand war weich.” Er habe nämlich nicht die Frau, sondern sich selbst umbringen wollen: “Wie kann ich eine Frau töten, mit der ich vier Jahre zusammen war und eine schöne Zeit hatte?” Er habe vor ihren Augen Selbstmord verüben wollen, die Klinge sei gegen seinen Bauch gerichtet gewesen: “Ich habe es emotionell nicht mehr ausgehalten.” Die anhaltenden Diskussionen mit der Frau hätten ihn “depressiv” gemacht: “Ich hab sie nicht direkt bedroht. Natürlich war sie verängstigt. Ich hab’ gesagt ‘Ich bring mich um’ und sie hat sich erschreckt.”

“Sie wurde nicht geschnitten, nicht berührt, gar nichts”, betonte Wolfgang Moser, der Rechtsbeistand des Angeklagten. Der inkriminierte Mordversuch liege nicht vor. “Sie hat bei ihm leider der Eindruck erweckt, dass sie wieder mit ihm zusammen sein wollte”, stellte der Verteidiger fest. Er bescheinigte seinem Mandanten einen “irre geleiteten Drang, weiter mit ihr zusammen zu sein”.

(APA/Red)

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