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Versuchte Vergewaltigung einer Prostituierten am Wiener Gürtel: Prozess

In einem Bordell am Wiener Gürtel kam es zu der versuchten Vergewaltigung
In einem Bordell am Wiener Gürtel kam es zu der versuchten Vergewaltigung ©dpa (sujet)
Ein 24-jähriger Mann stand am Mittwoch vor dem Wiener Straflandesgericht, weil er am 19. Februar 2016 in einem Bordell am Lerchenfelder Gürtel in Wien-Ottakring eine Prostituierte mit Gewalt zu sexuellen Handlungen zwingen wollte.

Wegen versuchter Vergewaltigung ist der 24-Jährige zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl der Angeklagte bisher unbescholten war, sprach der Schöffensenat die Strafe zur Gänze unbedingt aus.

Angeklagter: “I want sex, I want sex!”

Aus generalpräventiven Gründen sei in diesem Fall kein Platz für eine bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht, erläuterte der vorsitzende Richter Christoph Bauer. Der Gesellschaft müsse gezeigt werden, “dass die Justiz in solchen Fällen reagiert, und zwar nicht mit Bewährungsstrafen. Auch nicht bei einem Ersttäter”. Der gebürtige Marokkaner war am 7. Jänner über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Er stellte in Salzburg einen Asylantrag, reiste dann weiter nach Graz und schließlich in die Bundeshauptstadt.

Gemeinsam mit einem Bekannten begab er sich eines Nachts in das Bordell, wo ihnen zwei Prostituierte den Einlass verwehrten, weil sein Begleiter dort bereits unangenehm aufgefallen war. Während jener das Lokal verließ, wurde der 24-Jährige zudringlich und drängte eine der beiden Frauen mit den Worten “I want sex, I want sex!” in ein Eck. Diese konnte flüchten, worauf sich der Marokkaner der zweiten Frau zuwandte und diese – wie sich die Staatsanwältin ausdrückte – “mit Gewalt gefügig machen wollte”.

Versuchte Vergewaltigung in Bordell am Gürtel

Laut Anklage würgte der Asylwerber die Prostituierte und war gerade im Begriff, seine Hose zu öffnen, als die von der geflüchteten Kollegin alarmierte Polizei eintraf und den Mann festnahm. Formal bekannte sich der Angeklagte nun schuldig, behauptete jedoch, sich an nichts erinnern zu können, weil er an jenem Abend zum ersten Mal in seinem Leben Alkohol getrunken hätte: “Ich konnte nicht richtig und falsch unterscheiden. Ich konnte nicht richtig denken. Ich hatte meinen Kopf nicht unter Kontrolle.” Auf Frage des Gerichts, was er denn konsumiert hätte, verwies der 24-Jährige auf eine Flasche Rotwein, die er halb ausgetrunken habe: “Der Alkohol hat mich dazu getrieben, dieses Verbrechen zu begehen.” Er sei erst auf der Polizeiinspektion wieder zu sich gekommen.

Der Senat wies den Antrag des Verteidigers auf Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Klärung einer allfälligen Zurechnungsunfähigkeit infolge einer vollen Berauschung ab. Die vom Angeklagten angegebene Alkohol-Menge “verträgt ein Kind”, befand Richter Bauer. Zudem hatte der 24-Jährige seinen eigenen Angaben zufolge den Wein Stunden vor der inkriminierten Tat getrunken und sich danach “erholt”, ehe er um 2.00 Uhr in der Früh Lust auf einen Bordell-Besuch bekam.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der 24-Jährige nach Rücksprache mit seinem Anwalt auf Rechtsmittel verzichtete, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

(apa/red)

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