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Verstoß gegen Tiertransportgesetz in Schwechat: Pferde litten in Wagen

Sechs Pferde wurden ohne Einhaltung vom Tiertransportgesetz transportiert
Sechs Pferde wurden ohne Einhaltung vom Tiertransportgesetz transportiert ©APA (Sujet)
Am Donnerstag haben Beamte des Stadtpolizeikommandos Schwechat eine Übertretung des Tiertransportgesetzes geahndet. Sechs vermutlich hochpreisige Pferde für die Zucht, die von Deutschland nach Bulgarien transportiert werden sollten, waren unter unhygienischen und gefährlichen Bedingungen befördert worden. Sie waren zusammengepfercht und teils verletzt. Die Tiere wurden vorläufig in ein Tierschutzzentrum gebracht.

Bei dem nicht ordnungsgemäßen Transport der Pferde habe Gefahr in Verzug bestanden, so die NÖ Landespolizeidirektion. Der von einem 24-jährigen bulgarischen Staatsbürger gelenkte Transporter samt Anhänger war auf der S1 (Wiener Außenringschnellstraße) bei der Ausfahrt Rannersdorf angehalten worden. Dabei wurden eine Reihe von Übertretungen und Mängeln registriert, weshalb die Weiterfahrt untersagt wurde.

Eines der Pferde verletzt

Ein beigezogener Amtstierarzt stellte der Polizei zufolge fest, dass es zu einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder Wohlbefinden der transportierten Tiere kommen könne. Bei einem der Pferde wurde eine Verletzung im Bereich des rechten hinteren Hufes wahrgenommen.

Die Polizei hatte u.a. festgestellt, dass am Zugfahrzeug vier Tiere stehend geladen waren, die in den eigenen Fäkalien auf nassen Holzplatten standen. Urin tropfte von der Ladefläche auf die Fahrbahn. Am Fahrzeug befand sich kein Einstreu, es war nicht für längere Transporte zugelassen und entsprach nicht der EG-Verordnung 1/05 (Schutz von Tieren beim Transport).

Im Fahrzeug zusammengepfercht

Am Pferdeanhänger wurden zwei Noriker befördert – bei beiden Tieren drückte die Querverrohrung des Anhängers in den Brustkorb, die Hinterhand beider Pferde war abgewinkelt, es bestand Platzmangel. Der Lenker besaß weder die notwendigen Papiere noch den Nachweis, dass er für einen Tiertransport befähigt ist, so die Polizei weiter. Ein Fahrtenbuch gab es ebenso nicht wie Wasser und Futter für die Tiere.

Teurer Verstoß gegen das Tiertransportgesetz

Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung ordnete die Einhebung eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1.900 Euro bezüglich der Übertretung nach dem Tiertransportgesetz an. Außerdem wurde ein Betrag in der Höhe von 200 Euro wegen Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung festgesetzt. Der Transportunternehmer aus Bulgarien und der 24-jährige Fahrzeuglenker werden angezeigt.

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