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Versicherungsbetrug, der weit verbreitete Schwindel

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Versicherungsbetrug wird bei vielen Menschen als Kavaliersdelikt angesehen. Dabei schädigt jeder „Schummler“ alle anderen Versicherten, die dadurch höhere Prämien zahlen müssen. Trotzdem kursiert das Tarnen und Täuschen, um sich Versicherungsleistungen zu erschwindeln.

Ein gewisser Udo Proksch hat wohl den spektakulärsten Versicherungsbetrug versucht, den Österreich jemals erlebt hat. Er schickte 1977 ein Schiff namens Lucona in den Indischen Ozean, dort explodierte ein Sprengstoff an Bord und das Schiff sank. Sechs Schiffsleute starben dabei und Proksch forderte umgerechnet 15 Millionen Euro von seiner Versicherung. Proksch bekam kein Geld, sondern eine langjährige Haftstrafe.

Im Kleinen passiert Ähnliches täglich. Versicherungsbetrug ist in den verschiedensten Formen anzutreffen. Vor allem bei kleineren Schäden sehen auffallend viele Kunden eine gute Gelegenheit, ihre Versicherung zur Kassa zu bitten. Die Rechtfertigung dafür lautet in etwa: „Man zahlt doch schließlich regelmäßig ein, da kann man doch einmal nicht ganz korrekt handeln.“ Dazu kommt als zweite Rechtfertigung: „Das tun eh alle.“ Das ist psychologisch nachvollziehbar, aber ist es auch legitim?

Den meisten Versicherungsbetrügern ist gar nicht bewusst, dass sie eine kriminelle Handlung begehen. Wird man erwischt, so kann man laut Gesetz (§ 151 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bzw. eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ausfassen. Beim schweren Betrug nach § 147 StGB wird das „Kavaliersdelikt“ mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, bei Herbeiführung eines 50.000 Euro übersteigenden Schadens sogar mit bis zu zehn Jahren.

Übrigens gibt es Versicherungsbetrug auch bei der gesetzlichen Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Oft geschieht das sogar im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, der dadurch den Weg in die frühere Pensionierung seines Beschäftigten ebnen will. Auch hier heiligt der Zweck die Maßnahme. Obwohl auch das ganz klar Versicherungsbetrug ist.

Wer zahlt dafür? Die anderen Versicherten, die verpflichtet oder freiwillig ihre Prämien zahlen und korrekt handeln.

Text: Gerd Millmann

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