AA

Verschleierungsverbot in Frankreich beschlossen

Das Verschleierungsverbot in Frankreich rückt näher. Die Nationalversammlung in Paris nahm das umstrittene Gesetz am Dienstag mit nur einer Gegenstimme an. Die noch erforderliche Billigung durch den Senat nach den Sommerferien gilt als Formsache. Der Text verbietet die Vermummung in der Öffentlichkeit und nicht nur von muslimischen Frauen getragene Schleier wie die Burka oder den Niqab.
Frankreich leitet komplettes Burka-Verbot ein
Nationalversammlung stimmt über Burka-Verbot ab

Mit dem Gesetz will die konservativ-rechte Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy Frauen das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit komplett untersagen. Für Verstöße sieht der Text eine Strafe von 150 Euro und/oder einen Kurs in Staatsbürgerkunde vor. Männer, die Frauen zum Tragen eines solchen Schleiers zwingen, droht bis zu einem Jahr Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Sind die Betroffenen noch minderjährige Mädchen, sollen sogar zwei Jahre Haft und 60.000 Euro möglich sein.

Das Gesetz ist in Frankreich unter Juristen umstritten. Kritiker fürchten, dass es im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht juristisch anfechtbar ist. Andere meinen, dass das Gesetzgebungsverfahren Zeitverschwendung sei. Höchstens 2.000 der 65 Millionen Franzosen verbergen ihre Gesichter hinter Kleidungsstücken, die nur schmale Sehschlitze für die Augen offen lassen (Niqab) oder diese mit einem Stoffgitter verdecken (Burka). Die größte Oppositionspartei PS, die Schwesterpartei der deutschen SPD, enthielt sich bei der Abstimmung am Dienstag mehrheitlich der Stimme.

Bereits im Frühjahr hatte das belgische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das Frauen verbietet, in der Öffentlichkeit einen Ganzkörperschleier zu tragen. Auch in Spanien läuft eine ähnliche Initiative. In Deutschland hielten Betroffene und Experten ein entsprechendes Verbot zuletzt weder für vorstellbar noch für empfehlenswert.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Verschleierungsverbot in Frankreich beschlossen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen