Verhandlung gegen H. im Fall Kampusch am 30.8.
Am 23. August 2006 traf der Entführer Wolfgang Priklopil nach Kampuschs Flucht aus achteinhalbjähriger Gefangenschaft seinen Bekannten Ernst H. und legte in dessen Auto eine Art “Lebensbeichte” ab. H. habe dann in Kenntnis der Fahndung sein Mobiltelefon ausgeschaltet, um eine Handypeilung zu vermeiden, so der Strafantrag.
Aus diesem Grund, und weil er Priklopil in seinem Auto verborgen habe, um diesen der Verfolgung zu entziehen, hat sich Ernst H. nach Ansicht der Anklagebehörde der Begünstigung strafbar gemacht.
H.’s Anwalt Manfred Ainedter wies diese Form der Darstellung bereits im März bei Bekanntwerden der Anklage zurück: “Der Tatbestand der Begünstigung ist weder objektiv noch subjektiv erfüllt. Mein Mandant wollte Priklopil nicht der Polizei entziehen, sonst hätte er ihn ja nicht mitten auf der Straße aussteigen lassen”, meinte Ainedter damals. H. sei “ein Bauernopfer, mit dem man nun versucht, mit Gewalt im Nachhinein die Neuauflage der Untersuchungen zum Fall Kampusch zu rechtfertigen”.