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Vergewaltigungsvorwurf gegen Schweizer "Goldesel" in Wien: Freispruch

Schweizer "Goldesel" in Wien vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen
Schweizer "Goldesel" in Wien vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen ©APA (Sujet)
Ein Prozess um eine angebliche Vergewaltigung beschäftigte am Montag das Landesgericht Wien. Ein Schweizer "Goldesel", wie er sowohl von der Staatsanwältin als auch vom Verteidiger bezeichnet wurde, ist am Montag am Landesgericht Wien von diesem Vorwurf freigesprochen worden.

Das Schöffengericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass der 47-Jährige seiner in Wien lebenden ukrainischen Freundin (30) im September 2016 Gewalt angetan hätte. Die beiden hatten einander über eine Internetplattform kennen- und zumindest von seiner Seite aus auch lieben gelernt.

Schweizer war “vernarrt” in Ukrainerin

“Ich war total vernarrt”, gab der mittlerweile ziemlich ernüchterte Mann zu. Doch von Anfang an spielte das für österreichische Verhältnisse exorbitant hohe Gehalt des Baupoliers eine große Rolle.

Gleich am ersten Tag bekam die Tochter der Angebeteten Bett und TV spendiert, aber auch der 30-Jährigen selbst wurde laufend mit hohen Summen unter die Arme gegriffen. Eine Hochzeit wurde geplant, ein Kinderwunsch stand im Raum, für den sogar entsprechende Medikamente für erhöhte Fruchtbarkeit eingenommen wurden.

Spendabler “Goldesel” vs. Interesse vorgaukelnde Frau

Doch das ernsthafte Interesse war von Seiten der jungen Frau nur vorgespielt, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Die Beziehung verlief auch nicht friktionsfrei: Bereits im April 2016 gab es einen Polizeieinsatz und ein Betretungsverbot gegen den Angeklagten wurde ausgesprochen, das Verfahren jedoch eingestellt. Schon wenige Tage später turtelten beide wieder per WhatsApp und auf Facebook. Mit Schweizer Gründlichkeit hatte der 47-Jährige die On-Off-Beziehung in mehreren Aktenordnern penibel dokumentiert.

Was sich daraus jedoch nicht herauslesen ließ, war das Geschehen in der Nacht auf den 22. September. Jedenfalls erstattete die 30-Jährige zwei Tage später Anzeige wegen Vergewaltigung. Der Angeklagte erklärte sich das damit, dass er als “Goldesel” ausgedient und durch mehrere andere solvente Herren ersetzt worden wäre. Zudem hätte er nach dem Beziehungsende damit gedroht, Sozialbetrügereien seiner Ex anzuzeigen. Gleichwohl war seine Vernarrtheit damals noch immer so groß, dass er weiter um “allerletzte” Chancen seiner “Traumfrau” bettelte.

” Keine hinreichenden Beweise für eine Vergewaltigung”

Aus der kontradiktorischen Einvernahme des angeblichen Opfers, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, gewann der Senat den Eindruck einer sehr ungleichen Beziehung. Laut Richterin Nina Steindl sei der Sex immer wieder etwas “gröber” gewesen, was von der Frau geduldet wurde. Man habe keine hinreichenden Beweise für eine Vergewaltigung gefunden. Auch vom Vorwurf der Nötigung gab es einen Freispruch. Die Staatsanwältin legte sofort Nichtigkeit und Berufung ein, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

(apa/red)

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