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Vergewaltigungsprozess: Wiener wollte Prostituierte mit Sex aufwecken

Der Prozess wurde vertagt, da die Prostituerte nicht ausfindig gemacht werden konnte.
Der Prozess wurde vertagt, da die Prostituerte nicht ausfindig gemacht werden konnte. ©APA-FOTO: ROBERT PARIGGER
Am Montag musste sich ein 31-jähriger Wiener vor Gericht wegen einer angeblichen Vergewaltigung erklären. Er soll eine Prostituierte in seiner Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus betäubt und sie in diesem Zustand misshandelt zu haben.

“Ich würde so etwas Abscheuliches niemandem antun”, versicherte der Angeklagte. Seiner Darstellung zufolge brachte die Frau am 24. Juli 2015 “ein ganzes Packerl Drogen” mit, als sie ihn aufsuchte. Nach dem gemeinsamen Konsumieren sei sie dann weggedämmert, hätte ihm zuvor aber noch zu verstehen gegeben, “dass ich mich ihr sexuell nähern und sie aufwecken soll, wenn sie einschläft”, wie der Mann dem Schöffensenat erklärte.

Mehrstündiges Sex-Video aufgenommen

Das habe er dann auch probiert: “Ich wollte sie durch meine Aktionen aufwecken. Es ist mir nicht gelungen.” Rund vier Stunden dürfte sich der Angeklagte mit der scheinbar bewusstlosen Frau befasst haben, wie die Auswertung seines iPad ergab. Denn auf dem im Zuge einer Hausdurchsuchung sichergestellten Gerät fand sich ein mehrstündiges Video, das der Mann aufgenommen hatte. Auf die Frage der Richterin, warum er seine “Weckversuche” aufgezeichnet hätte, erwiderte der Angeklagte: “Weil ich ein Depp bin. Wir haben heutzutage immer Dinge dabei, wo wir fotografieren oder filmen.”

Ex-Freundin zeigte Missbrauch an

Zur Anzeige gegen den 31-Jährigen war es nach einem Hinweis seiner Ex-Freundin gekommen. Diese behauptete, sie wäre von diesem bewusstlos gemacht und missbraucht worden. Das bestätigte sich nicht, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Prozess eingestellt

Der Prozess gegen den Mann wurde vorerst auf unbestimmte Zeit eingestellt. Verteidiger Philipp Wolm legte eine Anschrift vor, unter der die Prostituierte, die bisher nicht ausgeforscht werden konnte, gemeldet sein soll. Dem soll jetzt nachgegangen werden, um die Frau als Zeugin befragen zu können.

(APA/red)

 

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