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Verfassungsgerichtshof weist Beschwerde von "Wien Anders" ab

Die Liste "Wien anders" ist beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt.
Die Liste "Wien anders" ist beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. ©APA (Symbolbild)
Die Liste "Wien anders" sah sich bei der Wien-Wahl in ihrer Wahlwerbung eingeschränkt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Beschwerden gegen die 2015 stattgefundenen kommunalen Wahlen in Wien und Oberösterreich abgewiesen. “Wien Anders” und die Liste “Wels soll die schönste Stadt Österreichs werden” hatten sich in ihrer Wahlwerbung von den jeweiligen Behörden eingeschränkt gefühlt. Die Verfassungsrichter hingegen konnten in beiden Fällen keine Diskriminierung erkennen.

Wie aus den am Mittwoch auf der VfGH-Website veröffentlichten Entscheidungen hervorgeht, orteten die Beschwerdeführer Behinderungen durch die Stadtverwaltungen und fochten die Wahlen an. Konkret ging es um die Wahl der Bezirksvertretungen für den 6., 8., 9. und 12. Wiener Gemeindebezirk sowie im zweiten Fall um die Welser Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl.

VfGH schmettert Beschwerden ab

“Wien Anders”, ein Wahlbündnis von KPÖ und Piraten, beschwerte sich über die verzögerte Bewilligung der Aufstellung von Werbeständern durch die Magistratsabteilung 46. Zwischen dem Bündnis und der Behörde gab es Unklarheiten, unter anderem weil bereits Plakate für die KPÖ bewilligt waren. Der VfGH kam zum Schluss, dass die MA 46 nach Klärung des Sachverhaltes “unverzüglich” handelte.

In der Anfechtung der Welser Wahl erklärte die kandidierende Liste, ihr sei das Anbringen von Wahlwerbung und das Verteilen von Informationsmaterial auf öffentlichem Grund generell untersagt worden. Der VfGH hingegen verweist auf eine Bewilligung der Stadt Wels vom 8. September und erklärte, nicht feststellen zu können, dass “die zum Schutz der Wahlfreiheit gezogenen Schranken überschritten worden wären”.

(APA, Red.)

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