Am “Programm” stehen etwa die Anfechtung der Bezirksvertretungswahl, Bettelverboten in Salzburg und Bregenz sowie Lärmschutz entlang eines Teils der Wiener Nordostumfahrung S1 samt Lobautunnel.
VfGH tagt zu zahlreichen brisanten Themen
Öffentliche Verhandlungen sind vorerst nicht vorgesehen. Die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl im zweiten Wiener Gemeindebezirk vom 18. September 2016 wurde von der EU-Austrittspartei (EUAUS) angefochten. EUAUS-Obmann Robert Marschall begründete dies mit angeblichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Briefwahl, insbesondere mit dem Austausch von schadhaften Wahlkarten. Thema ist außerdem die Auszählung von Wahlkarten.
Beschwerde von Hubert Gorbach
Der frühere Vizekanzler Hubert Gorbach hat den VfGH wegen des negativen Bescheids des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts bezüglich seines Antrags auf rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs angerufen. Er sieht insbesondere die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 bzw. 65 Jahre als verfassungswidrig an. Er sieht das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie den Vertrauensschutz verletzt.
Bettelverbote in Salzburg und Bregenz
Die Verfassungsrichter befassen sich zudem mit Bettelverboten in den Städten Salzburg und Bregenz. Betreffend Salzburg wird der Gerichtshof auf Antrag einer Frau tätig, die wegen Bettelns in der Getreidegasse mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurde. Im Fall Bregenz hat sich der Landesvolksanwalt gegen eine Verordnung, die das Betteln an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten untersagt, an den VfGH gewandt.
Grenzwerte für den Straßenverkehrslärm
Das Bundesverwaltungsgericht (BvwG) hat beim Verfassungsgerichtshof beantragt, Teile der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung aufzuheben. Anlass sind Beschwerden gegen den positiven Umweltverträglichkeitsbescheid des Verkehrsministeriums für einen Teil der S1. Die Bedenken des Gerichts beziehen sich auf die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte für den Straßenverkehrslärm.
Unkostenbeiträge von Jus-Studenten
Auf Antrag des BVwG wird zudem die Verfassungs- bzw. Gesetzmäßigkeit eines Unkostenbeitrags geprüft, den Jus-Studenten an der Paris Lodron-Universität Salzburg für den Besuch von Repetitorien entrichten müssen. In einem weiteren Verfahren bekämpft der Betreiber eines Webshops das Verbot des Versandhandels mit E-Zigaretten und Liquids, das für nikotinhaltige und nikotinfreie Produkte gleichermaßen gilt.
Verteidigerkosten nach Freispruch
Daneben sind beim Verfassungsgerichtshof mehrere Verfahren anhängig, die den Ersatz von Verteidigerkosten nach einem Freispruch oder einer Einstellung des Strafverfahrens zum Inhalt haben. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass vor allem in langwierigen Wirtschaftsverfahren der pauschale Höchstbeitrag die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht abdecke, und sehen die Eigentumsfreiheit und den Gleichheitssatz verletzt.
(APA/Red.)