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Verbleib des Schubhäftlings?

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Die Staatsanwaltschaft Wien appelliert an das Innenministerium, Bakary J. bis zu einem möglichen Prozess gegen die unter Misshandlungsverdacht stehenden Polizisten nicht abzuschieben.

„Aus unserer Sicht wäre es wünschens- und begrüßenswert, wenn er für die Hauptverhandlung als Zeuge zur Verfügung stünde“, sagte Pressesprecher Gerhard Jarosch am Mittwochnachmittag auf Anfrage der APA.

Laut dem bisherigen Anwalt des Gambiers soll der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) einen neuerlichen Einspruch über die Ausweisung abgewiesen haben. Ein Heimreisezertifikat soll bereits erstellt worden sein. „Ungeachtet der Frage, ob er abgeschoben werden muss oder nicht, was wir nicht zu beurteilen haben, sollte das vorerst nicht passieren“, meinte dazu Jarosch.

Die Abschiebung des mutmaßlichen Opfers von Polizeigewalt könnte in der Tat unmittelbar bevorstehen: Nachdem Bakary J. in der Vorwoche erstmals vom U-Richter einvernommen worden ist, soll morgen, Donnerstag, seine kontradiktorische Einvernahme zum angeblichen Übergriff in einer Lagerhalle in der Leopoldstadt stattfinden, in welcher der Schwarzafrikaner seiner Darstellung nach am 7. April geschlagen, gedemütigt und mit dem Umbringen bedroht worden ist, nachdem seine Abschiebung gescheitert war.

In der kontradiktorischen Einvernahme vor dem U-Richter haben auch der Staatsanwalt, die Verteidigung sowie der Rechtsvertreter des angeblichen Opfers ein umfassendes Fragerecht. Diese Einvernahme gilt als Vorstadium der Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung gelten die im Zuge einer solchen Befragung angefertigten Protokolle als volle Beweismittel. Ihre bloße Verlesung ist laut Strafprozessordnung zulässig, die zeugenschaftliche Einvernahme des Vernommenen nicht mehr zwingend notwendig.

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