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Vassilakou setzt sich für tschetschenische Familie ein: Kindern soll Schulbesuch gestattet werden

Maria Vassilakou besuchte die tschetschenische Familie am Wiener Flughafen.
Maria Vassilakou besuchte die tschetschenische Familie am Wiener Flughafen. ©APA
Maria Vassilakou, Chefin der Wiener Grünen, droht im Fall einer tschetschenischen Familie mit einer Anzeige. Sie fordert die Behörden auf, den vier Kindern einer am Areal des Wiener Flughafens angehaltenen Familie den Schulbesuch zu ermöglichen.

Dass den Kindern der Schulbesuch verwehrt ist, erfülle den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung. Sollten die Kinder weiter nicht zur Schule gehen dürfen, wird Vassilakou Anzeige erstatten.

Asylantrag abgelehnt: Familie aus Wien-Floridsdorf wartet auf Abschiebung

Die Familie T. kam im Oktober 2011 nach Österreich. Ihr Asylantrag wurde im Oktober 2015 rechtskräftig abgewiesen – obwohl die Familie nach vier Jahren gut integriert war. Im August 2016 stellte sie denn auch einen Antrag auf Bleiberecht wegen guter Integration. Am 21. Dezember 2017 bekamen die Eltern und die vier Kinder Mandatsbescheide, dass sie sich binnen drei Tagen bei der Betreuungsstelle Schwechat einzufinden hätten und dort bis zur Rückreise bleiben müssten. Am 2. Jänner wurden sie aus der Wohnanlage der Volkshilfe in Wien-Floridsdorf nach Schwechat gebracht, Am 3. Jänner fand eine Beweisaufnahme statt – bei der der Familie dann mitgeteilt wurde, dass die Anträge abgewiesen werden.

Kinder dürfen Schule nicht besuchen

Die Familie darf den Bereich des Bezirks Schwechat nicht verlassen, die Kinder können die Schule nicht mehr besuchen. Damit werde das Wohl der Kinder gefährdet, teilte Vassilakou der Schwechater Fremdenpolizei in einem Schreiben mit. Sollte diese den Schulbesuch nicht ermöglichen, will Vassilakou nächste Woche Anzeige erstatten, beim Bezirks-, beim Pflegschaftsgericht, beim Jugendamt und der Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Denn im 2011 beschlossenen Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern – mit dem die UN-Kinderrechtekonvention in Verfassungsrang gehoben wurde – sei nicht nur das Recht auf Bildung verankert, sondern auch das “Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip”. Dieses sei ein verbindlicher Orientierungsmaßstab für Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Vollziehung, betonte die Wiener Grünen-Chefin.

(APA/Red)

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