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Vandalismus-Serie in Wiener Kirchen: Täter als nicht schuldfähig befunden

Vandalenakte in Wiener Kirchen: Täter nicht schuldfähig
Vandalenakte in Wiener Kirchen: Täter nicht schuldfähig ©APA
Jener 37-jährige Mann, der Ende März in mehreren Wiener Kirchen Vandalenakte gesetzt und dabei laut Erzdiözese einen Schaden von rund 150.000 Euro angerichtet hatte, ist am Donnerstag aus der U-Haft entlassen worden.
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Das teilte Christina Salzborn, die Sprecherin des Straflandesgerichts, der APA mit. Ausschlaggebend für die Enthaftung war ein Gutachten der Gerichtspsychiaterin Gabriela Wörgötter. Der Sachverständigen zufolge war der Mann infolge einer psychisch Erkrankung aus dem paranoid-schizophrenen Formenkreis zum Zeitpunkt der in den Gotteshäusern begangenen Sachbeschädigungen nicht in der Lage, das Unrecht seiner Handlungen einzusehen. Wörgötter stufte ihn als zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig ein.

Täter nicht schuldfähig

“Er ist schwer bedient. Er ist laut Gutachten so krank, dass er nicht gewusst hat, was er tut”, erläuterte der Rechtsvertreter des 37-Jährigen, Verteidiger Roland Friis, im Gespräch mit der APA. Die Staatsanwaltschaft habe aufgrund der nicht gegebenen Zurechnungsfähigkeit “die gesamten Kirchen-Sachbeschädigungen bereits eingestellt”, berichtete Friis.

Der 37-Jährige hatte am 29. März im Stephansdom die Statue des Heiligen Judas Thaddäus – dieser gilt als Schutzpatron für aussichtslose Fälle – von einem Marmorsockel gestoßen und daneben die Lazaristenkirche in Wien-Neubau, die Pfarrkirche Breitenfeld in Wien-Josefstadt und die Pfarrkirche Neuottakring in Wien-Ottakring verwüstet. Nach seiner Festnahme gab der gebürtige Ghanaer zu, bereits Anfang Februar in der Pfarre St. Othmar am Kolonitzplatz in Wien-Landstraße und außerdem in der Barnabitenkirche in Wien-Mariahilf gewütet zu haben. Zu seinem Motiv erklärte der Asylwerber, er habe “im göttlichen Auftrag” gehandelt. Er habe “gegen die Heiligenverehrung” vorgehen wollen.

Vandalismus-Serie in Wiener Kirchen

Obwohl die Vandalenakte vorerst nicht vor Gericht abgehandelt werden – die Erzdiözese kann die Verfahrenseinstellung allenfalls mit einem Fortführungsantrag bekämpfen -, muss der 37-Jährige wegen zeitlich länger zurückliegender Delikte demnächst doch vor den Kadi. Dabei geht es laut seinem Verteidiger “um kleinere Delikte”: Der Mann soll sich nach einer Rauferei gegen seine Festnahme gewehrt und damit einen Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen haben. Außerdem soll er versucht haben, den Streifenwagen zu beschädigen, mit dem er zwecks einer Einvernahme auf eine Polizeiinspektion gebracht wurde, indem er gegen das Armaturenbrett und die Gangschaltung trat.

Die zuständige Richterin Petra Poschalko hat diese Verhandlung auf den 26. Juni anberaumt. Da ihr im Hinblick auf die zu erwartende Strafe die weitere Anhaltung des seit zwei Monaten in U-Haft befindlichen Mannes unverhältnismäßig erschien, gab sie im Rahmen einer Haftprüfung einem Enthaftungsantrag seines Verteidigers Folge.

(APA)

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