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Urteil im Terrorprozess um "Emirat Kaukasus" gesprochen

Der angeklagte Tschetschene wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Der angeklagte Tschetschene wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. ©APA (Symbolbild)
Ein 38-jähriger Tschetschene wurde am Donnerstag von einem Schwurgericht in Wien verurteilt. Er soll in führender Funktion in der radikalislamistischen tschetschenischen Terrororganisation "Emirat Kaukasus" tätig gewesen sein.

Nach drei Verhandlungstagen ist am Donnerstag ein gebürtiger Tschetschene von einem Wiener Schwurgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich in führender Funktion in der radikalislamistischen tschetschenischen Terrororganisation “Emirat Kaukasus” betätigt haben soll. Der vorsitzende Richter bezeichnete Magomed I. in der Urteilsbegründung als deren “Auslandsvertreter”.

Vom Vorwurf, sich Ende August 2012 als Anführer einer 17-köpfigen tschetschenischen Kämpfertruppe an der georgisch-russischen Grenze ein Feuergefecht mit georgischen Truppen geliefert zu haben und für den Tod von drei gegnerischen Soldaten verantwortlich zu sein, wurde der Angeklagte allerdings freigesprochen. Die Geschworenen verneinten den inkriminierten dreifachen Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung einstimmig. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren erschienen dem Gericht sieben Jahre angemessen. “Er hätte schon ein Anführer sein sollen”, bemerkte Richter Andreas Böhm über die Mission, die Magomed I. ins georgische Lopota-Tal geführt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Blaschitz erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Leopold Bien gab vorerst keine Erklärung ab.

Terrorprozess in Wien: Die Anklage

Laut Anklage hätte Magomed I. im Auftrag von Achmed Tschatajew alias David Mayer – dieser galt als große Nummer der terroristischen Vereinigung, die einen unabhängigen islamistischen Gottesstaat im Nordkaukasus anstrebt, und soll Drahtzieher des verheerenden Terror-Anschlags auf den Istanbuler Flughafen vom Juni 2016 mit Dutzenden Toten gewesen sein – als Kommandant einer Kämpfer-Gruppe des “Emirat Kaukasus” in der russischen Teilrepublik Dagestan einfallen und dort Anschläge verüben sollen. Die georgischen Sicherheitsbehörden bekamen davon jedoch Wind und lieferten sich in der Grenzregion mit den Tschetschenen eine nächtliche Schießerei, bei der drei georgische Militärs und sieben mutmaßliche Terroristen ums Leben kamen.

Magomed I., der 2005 von Tschetschenien nach Österreich gekommen war und der seit November 2009 als Konventionsflüchtling Asylstatus genießt, hatte in der Hauptverhandlung sämtliche Vorwürfe bestritten. Er sei kein Terrorist, versicherte der 38-Jährige am Ende des Verfahrens in seinem Schlusswort: “Wenn ich einer wäre, würde ich den Mut haben es zuzugeben.” Er behauptete, der tschetschenische Präsident Ramzan Kadyrow habe ihn persönlich gefoltert und ihm mit der Vergewaltigung seiner Schwester gedroht. Um ihr bzw. seiner Familie diese Schande zu ersparen, sei ihm nichts anderes übrig geblieben, als auf Kadyrows Ansinnen, sich als Spion für Russland zu verdingen, einzusteigen.

Als solcher sei er dann mehr oder weniger zufällig in die prozessgegenständlichen Vorgänge im georgisch-russischen Grenzgebiet geraten, erklärte Magomed I.: “Ich bin selber die Geisel dieser Situation.” Er habe niemanden getötet, sondern sich vor dem Schusswechsel von den Tschetschenen entfernt, nachdem er Kadyrow, der daraufhin offenbar die georgischen Behörden gewarnt hätte, über die Pläne der Tschetschenen informiert habe.

Zeugen tauchten nicht auf

Der Staatsanwalt zeigte sich demgegenüber überzeugt, dass es sich beim Angeklagten um einen “Teil des letzten Aufgebots” des “Emirat Kaukasus” handelt. Die Behauptung des 38-Jährigen, gezwungenermaßen als Spion für Kadyrow gehandelt zu haben, nannte der öffentliche Ankläger “völlig absurd”. Der Staatsanwalt hatte jedoch einen schweren Stand – von sieben zum Tötungsvorwurf geladenen georgischen Zeugen konnte kein Einziger vernommen werden. Ein an Georgien ergangenes Rechtshilfeersuchen, diese – allenfalls auch per Videokonferenz – befragen zu können, blieb trotz mehrfacher Urgenz unerledigt.

Georgien hatte Österreich auch nicht um die Auslieferung von Magomed I. ersucht, um gegen diesen selbst ein Verfahren zu führen. Weil das unterblieb, musste die Wiener Justiz letztlich ein selbstständiges Ermittlungsverfahren eröffnen.

(APA, Red.)

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