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Urteil im Terror-Prozess um "Kaukasus-Emirat" in Wien: Vier Jahre Haft

Beim Prozess um das “Kaukasus-Emirat” in Wien
Beim Prozess um das “Kaukasus-Emirat” in Wien ©APA
Im Wiener Straflandesgericht wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Islamisten abgeschlossen, der seit 2011 für das "Kaukasus-Emirat" Spenden in Höhe von mehr als 400.000 Euro gesammelt haben soll.
530.000 Euro gesammelt
Prozess um Kaukasus-Emirat

Ein 37-jähriger Mann tschetschenischer Abstammung ist am Donnerstag in Wien wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Für den Schöffensenat stand – so die Vorsitzende – “eindeutig” fest, dass Aslanbek I. seit 2011 für das radikalislamistische “Kaukasus-Emirat” Spenden in Höhe von mehr als 400.000 Euro gesammelt hatte.

Schuldspruch anhand von Beweisen

Der Schuldspruch stütze sich “auf die vorgelegten Beweisergebnisse”, erklärte Richterin Gerda Krausam in der Urteilsbegründung. Bei einer Hausdurchsuchung waren bei dem mutmaßlichen Islamisten ein Notizbuch sowie ein Mobiltelefon sichergestellt worden, die in Verbindung mit umfangreichen Observationsergebnissen nach Ansicht des Gerichts die terroristische Betätigung des Mannes belegten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Lennart Binder meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Stefanie Schön legte Strafberufung ein.

Schön hatte dem 37-Jährigen vorgeworfen, die eingesammelten Gelder über Kuriere und auf sonstigen Wegen der Extremistengruppe “Kaukasus-Emirat” zur Verfügung gestellt zu haben. Das 2007 proklamierte Emirat kämpft für eine islamistische Herrschaft nach den Regeln der Scharia im gesamten Kaukasus-Gebiet, wobei es sich terroristischer Anschläge bedient. So bekannte sich die Gruppierung unter anderem zu den Attentaten auf die Moskauer U-Bahn im Jahr 2010 und den Moskauer Flughafen im darauf folgenden Jahr.

“Konspiratives Verhalten” vorgeworfen

Der Verfassungsschutz wurde auf den 37-Jährigen wegen seines angeblich “konspirativen Verhaltens” im Vorfeld der Olympischen Spiele in Sotschi im Jahr 2014 aufmerksam. Er benutzte bei Telefonaten Codewörter und führte umfangreiche Listen mit Namen und dreistelligen Geldbeträgen. Ein Zeuge, auf den sich die Anklage in zentralen Teilen stützte, bezeichnete den Mann als “Kassier des Emirats”.

Aslanbek I. und sein Verteidiger betonten demgegenüber, es sei mit Sicherheit keine Terrorismusfinanzierung vorgenommen worden. Die inkriminierten Transaktionen bezeichnete Binder als “harmlose Überweisungen von in Österreich lebenden Tschetschenen an Verwandte in Grosny”. Aslanbek I. wäre es gar nicht möglich gewesen, ein Notizbuch zu führen oder ein Handy zu bedienen, gab Binder zu bedenken. Der 37-Jährige hat unter nicht eindeutig geklärten Umständen seine Unterarme verloren und ist seither auf Prothesen angewiesen.

Prozess um “Kaukasus-Emirat”: Neffe freigesprochen

Der mitangeklagte Neffe des Mannes wurde im Zweifel freigesprochen. Dem 28-Jährigen war vorgeworfen worden, das gesammelte Geld seines Onkels in seiner Wiener Wohnung gebunkert und ihm auch vor allem als Chauffeur gedient zu haben. Für den Schöffensenat stand nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit fest, dass die in der Wohnung sichergestellten 26.000 Euro als “Terrorgeld” gedacht waren. Der 28-Jährige hatte versichert, der Betrag stamme aus einem Hausverkauf in Tschetschenien. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Terror-Prozess in Wien: Verlauf

Nach der Einvernahme von zwei Zeugen und umfangreichen Verlesungen waren im Laufe des Prozesses zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung abgewiesen worden.  Die Anklage legt dem 37-jährigen Aslanbek I. Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Terrorismusfinanzierung zur Last. Er soll laut Staatsanwältin Stefanie Schön in ganz Europa finanzielle Mittel gesammelt und diese über Kuriere und Mitglieder der 2007 gegründeten Extremistengruppe “Kaukasus-Emirat” der Terrorgruppe zukommen haben lassen. Sein mitangeklagter Neffe soll das gesammelte Geld teilweise in seiner Wiener Wohnung gebunkert und dem Onkel als Chauffeur gedient haben.

Angeklagte: “Nicht schuldig”

Beide Angeklagte bekannten sich vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Gerda Krausam) “nicht schuldig”. Der Verteidiger von Aslanbek I., Lennart Binder, insistierte nach Abschluss des Beweisverfahrens, sein Mandant habe “keine Terrorismusfinanzierung vorgenommen”. Die inkriminierten Transaktionen bezeichnete Binder als “harmlose Überweisungen von in Österreich lebenden Tschetschenen an Verwandte in Grosny”.

(apa/red)

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