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Urteil im Schlepperprozess von Korneuburg

Die Urteile in Korneuburger Schlepperprozess wurden gesprochen.
Die Urteile in Korneuburger Schlepperprozess wurden gesprochen. ©APA (Symbolbild)
Am Landesgericht Korneuburg wurden am Donnerstag die Urteile in einem Schlepperprozess gesprochen.

Der Schlepperprozess mit fünf Angeklagten am Landesgericht Korneuburg ist am Donnerstag mit Haftstrafen von 15 Monaten bis sieben Jahren zu Ende gegangen, die beiden Frauen erhielten teilbedingte Freiheitsstrafen. Der zu sieben Jahren verurteilte 43-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Bei dem 43-jährigen Serben kamen seine einschlägigen Vorstrafen erschwerend hinzu, begründete Richter Dietmar Nussbaumer das Urteil des Schöffensenats. Die 60-jährige Lebensgefährtin des Zweitangeklagten erhielt vier Jahre Haft, davon drei Jahre bedingt, seine 59-jährige Mutter drei Jahre, davon zwei Jahre bedingt. Strafmildernd wirkten sich die Unbescholtenheit und die Geständnisse der Frauen aus, die ihre Wohnungen für Fahrer der Transporte als Schlafplatz zur Verfügung gestellt hatten.

Richter: Die Frauen “werden sicher nicht mehr straffällig”

Die beiden Frauen “werden sicher nicht mehr straffällig”, sagte der Richter. Zu dieser Überzeugung sei man bei den anderen Angeklagten nicht gelangt.

Ein 36-jähriger Beschuldigter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, auch bei ihm wirkte sich seine Unbescholtenheit mildernd auf die Strafhöhe aus. Zudem wurde im Zweifel angenommen, dass er Flüchtlinge nicht in einem “qualvollen Zustand” transportiert hatte. Beim 50-jährigen Angeklagten kam wegen seiner Vorstrafe keine teilbedingte Strafe in Betracht, erklärte der Richter.

(APA, Red.)

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