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Urteil im Mordprozess gegen 34-jährige Wienerin ausgesetzt

Geschworene verneinten Mord und erkannten auf Putativnotwehr. Die Berufsrichter verwarfen die Entscheidung, der Prozess muss wiederholt werden.

Turbulente Szenen spielten sich am Donnerstagnachmittag im Wiener Straflandesgericht ab, als die Geschworenen ihre Entscheidung im Prozess gegen die 34-jährige Frau verkündeten, die am 7. März 2007 ihren Freund mit einem Küchenmesser erstochen hatte. Die Laienrichter verwarfen die Mordanklage und verneinten auch die Eventualfragen in Richtung Totschlag oder absichtliche schwere Körperverletzung. Sie billigten der Frau zu, in Putativnotwehr gehandelt zu haben, womit sie freizusprechen gewesen wäre.

Dagegen schritten allerdings die drei Berufsrichter unter Vorsitz von Richterin Eva Brandstetter ein. Das Urteil wurde wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt. Der Akt wandert nun zur formalen Überprüfung zunächst zum Obersten Gerichtshof (OGH). Anschließend wird das Verfahren mit einem neu zusammen gesetzten Senat und neuen Geschworenen im Grauen Haus wiederholt. Die Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft.

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