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Urteil: 10 Monate Haft für "Genickbrecher"

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In einem Wirtshaus kam es zur Rauferei mit schwerwiegenden Folgen: Ein 33-jähriger Wiener brach einem 74 Jahre alten Mann das Genick.

Der Pensionist hatte das zunächst gar nicht bemerkt und seinem Widersacher drei Stiche ins Herz versetzt, nachdem ihm von anderen Lokalbesuchern auf die Beine geholfen wurde und der Kontrahent ihn wieder anzugreifen drohte.

Beide Männer dürften jeweils mit mehreren Schutzengeln gesegnet sein. Wie Gerichtsmediziner Christian Reiter sinngemäß darlegte, hätte die tätliche Auseinandersetzung an sich mit zwei Toten enden müssen.

Der Streit hatte sich entzündet, weil der Jüngere an der Bar dem Pensionisten den Rauch seiner Zigarette ins Gesicht blies und ihn anstänkerte. Nach wechselseitigen Beschimpfungen kam es zu Tätlichkeiten, wobei der 74-Jährige zu Boden ging und dabei mit voller Wucht mit dem Hinterkopf gegen die Lehne einer Bank krachte.

Nachdem der 33-Jährige noch auf ihn eingetreten hatte, vernahm der betagte Mann, dass sich jener über sein Alter lustig machte (“Warum ist der eigentlich net am Zentralfriedhof?”) und wieder auf ihn losgehen wollte. Daraufhin zog er ein Messer.

Wochen später, als der 74-Jährige wegen versuchten Mordes längst in U-Haft saß, stellte sich heraus, dass er selbst einen Bruch des zweiten Halswirbels erlitten hatte. Wie der Gerichtsmediziner nun feststellte, wäre der Mann unweigerlich gestorben, “hätte sich das Ganze nur um ein paar Millimeter verschoben”.

In seinem eigenen Verfahren wurde der rüstige Pensionist vor knapp zwei Monaten rechtskräftig freigesprochen. Die Geschworenen billigten ihm zu, in Notwehr gehandelt zu haben. Dasselbe machte nun auch sein Widersacher geltend, doch stieß er bei Richterin Martina Hahn damit auf taube Ohren. Gegen die über ihn verhängte Strafe legte er Rechtsmittel ein.

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