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Urheberrecht: Abgaben auf Festplatten, Content, Netzanschluss und GIS

Abgeltung der Urheberrechte für Künstler im digitalen Zeitalter ist umstritten.
Abgeltung der Urheberrechte für Künstler im digitalen Zeitalter ist umstritten. ©APA
Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) will das Urheberrecht erneuern. Eine Festplattenabgabe nennt er eine "realistische Variante", dafür erntet er heftige Kritk aus den eigenen Reihen. Aber es gibt verschiedene Modelle, wie das Urheberrecht ins digitale Zeitalter gebracht werden soll.

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum der Urheber, ist aber im digitalen Zeitalter zahnlos geworden. Seit Jahren werden daher Modelle diskutiert, wie Kreative in Zeiten von Gratis-Downloads und einfacher Vervielfältigungsmöglichkeiten fair entschädigt werden und ein Interessensausgleich zwischen Nutzern, Kreativen und Verwertern aussehen könnte. Vier mögliche Reformmodelle im Überblick:

Die Festplattenabgabe

Die Abgabe auf Speichermedien, kurz meist Festplattenabgabe genannt, basiert auf der 1980 in Österreich eingeführten Vergütung auf Leermedien wie Kassetten, CDs oder DVDs, die je nach Speicherkapazität mit einer Urheberrechtsabgabe (URA) versehen sind. Diese Abgeltung für die Kunstschaffenden, die von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eingehoben wird, ermöglicht im Gegenzug jeder Privatperson, geschützte Inhalte wie Musik, Film, Literatur oder Bilder zum eigenen privaten Gebrauch zu kopieren. Da die URA-Erlöse in Zeiten elektronischer Verbreitungsmöglichkeiten massiv eingebrochen sind, fordern Verwertungsgesellschaften und Kunstschaffende nun eine Erweiterung der Abgabe auf neue Speichermedien wie Festplatten, USB-Sticks oder MP3-Player.

Die Initiative wird aktuell von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) als “realistischste Variante” für eine Gesetzesnovelle genannt, von vielen Seiten jedoch mit Skepsis betrachtet. Die Schwierigkeit eines fairen Verteilungsschlüssels und der hohe Administrationsaufwand werden hierbei ebenso kritisiert wie die kurzsichtige Lösung angesichts neuer Online-Speichermöglichkeiten (Clouds) und der veränderten Erwerbsformen (Nutzer erwerben heute meist keine Privatkopien mehr, sondern nur noch Nutzungslizenzen). Der Oberste Gerichtshof (2005) und das Handelsgericht Wien (2011) hatten die Abgabe ursprünglich für rechtswidrig erklärt, da die genannten Datenträger nicht ausschließlich dem Speichern oder Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken dienen. Erst vor wenigen Wochen hat der OGH jedoch entschieden, dass sich “die technischen Gegebenheiten und die Nutzergewohnheiten verändert” hätten und “eine neuerliche Prüfung des Sachverhalts notwendig” sei.

Die Contentabgabe

Die Contentabgabe setzt mit ihrer Gebühr im Unterschied zur Festplattenabgabe nicht beim Internetnutzer an, sondern direkt bei den sogenannten Verwertern, also den Anbietern von geschützten Filmen, Liedern und Texten. Diese Anbieter können etwa Download- und Streamingplattformen sein, aber ebenso auch Kabelbetreiber, Provider, Vertriebe und Plattenfirmen, also all jene Unternehmen, die geschützte Werke verkaufen oder vermieten. Die Abgabe treffe vor allem die großen Ketten und Medienmultis, argumentieren die Befürworter, und könnte die Kunstschaffenden vehement entlasten. Verteilungsschlüssel und Administrationsaufwand sind aber bei der Contentabgabe ebenso strittige Punkte wie die rechtliche Situation der Nutzer. Politisch war eine Version dieser Abgabe unter dem Schlagwort “Hollywood-Steuer” vor allem für den Filmbereich angedacht, jedoch vor einigen Jahren wieder ad acta gelegt worden.

Abgabe auf Internetanschlüsse (“Kulturflatrate”)

Eine Abgabe auf Breitbandinternetanschlüsse haben die Grünen in Anlehnung an die in Deutschland diskutierte “Kulturflatrate” aufs Tapet gebracht. Bei einem Betrag in Höhe von fünf Euro pro Anschluss käme man auf knapp 140 Millionen Euro, die großteils in einen Sozialfonds für Kunstschaffende fließen sollen. In der Frage der Verteilung der Gelder sollen sich Nutzer freiwillig melden können, um wie beim ORF-Teletest ihr Up- und Downloadverhalten mitverfolgen zu lassen – eine Analyse der Datenpakete jedes einzelnen Kunden wird schon allein aus Datenschutzgründen strikt abgelehnt.

Mit einer solchen Abgabe auf die Anschlüsse würde jeder Internetnutzer zumindest Rechtssicherheit bekommen, da jede private Kopie automatisch abgegolten wäre. Kritische Stimmen verlauten dagegen, dass man mit einer solchen Pauschalgebühr – ähnlich wie bei der Festplattenabgabe – allen Nutzern unterstelle, urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterzuladen und weiterzuverwerten. Dem Verein für Internet-Benutzer Österreichs ging der Vorschlag der Grünen dagegen nicht weit genug, denn “der Kreis der Anspruchsberechtigten” müsse dann auch auf die Urheber von Podcasts, Blogs, Texten, Bildern und Videos ausgeweitet werden.

Die Kulturabgabe

Eine an die ORF-Gebühren (GIS) gekoppelte Kulturabgabe von monatlich 50 Cent pro Haushalt ist der jüngste Vorschlag, der von den in der “Plattform für modernes Urheberrecht” organisierten Hardwareherstellern in die Diskussion eingebracht wurde. Mit diesem Beitrag könnten jährlich 22 Mio. Euro an die Verwertungsgesellschaften fließen, rechnet die Plattform vor, was jedoch deutlich unter den projektierten 90 Millionen Euro läge, die durch die Festplattenabgabe lukriert werden sollen. Als Aufsichtsbehörde schlägt die Initiative die im Bundeskanzleramt angesiedelte Medienbehörde KommAustria vor. Diese solle auch den jeweils gültigen Tarif festlegen, mit dem alle legalen Kopien abgedeckt werden und im Gegenzug auch die Leerkassettenvergütung und die Reprografievergütung auf Drucker und Co entfallen soll.

Als Vorteil des Modells wird u.a. genannt, dass es unabhängig von technischen Geräten sei, da auch dann von den Konsumenten gezahlt würde, wenn diese etwa Cloudcomputing anstelle der haptischen Festplatte nutzten. Kritiker merken dagegen an, dass weder Haushalte noch Netzteilnehmer dafür zahlen sollten, dass Menschen Geräte erwerben, mit denen Werke vervielfältigt werden können.

(APA/Red)

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