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Uni-Zugang: WU geht zum Höchstgericht

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Die Wirtschaftsuni (WU) will den Bescheid des Bildungsministeriums, durch den die von ihr verhängten Zugangsbeschränkungen für das Doktoratstudium aufgehoben wurden, beim Höchstgericht bekämpfen.

Man sehe die „Entscheidung als rechtlich bedenklich und inhaltlich falsch an“, betonte WU-Rektor Christoph Badelt in einer Aussendung am Sonntag.

Die Beschränkung sah vor, dass ab sofort nur mehr Personen für das Doktoratstudium aufgenommen werden sollen, die bereits eine Betreuungszusage eines Uni-Lehrers vorweisen können. Damit wäre der in Folge des EuGH-Urteils zum Uni-Zugang geänderte Paragraf 124 b des Universitätsgesetzes (UG) umgangen worden, der Zulassungsbeschränkungen nur ab der Durchschnitts-Studentenzahl der vergangenen drei Jahre erlaubt.

„Durch einen solchen Bescheid wird keine zusätzliche Betreuungskapazität geschaffen, sondern nur die Qualität der Ausbildung verschlechtert“, kritisierte Badelt. „Bei der aufgehobenen Bestimmung der WU-Satzung handelt es sich um eine Maßnahme, die die Qualität des Doktoratstudiums sicherstellen soll, und für diese Qualität wird die WU weiter kämpfen.“

Derzeit beginnen rund 200 Personen pro Semester ein Doktorat-Studium an der WU, rund zwei Drittel der Doktorat-Studenten hat laut Studienrichtungsvertretung keine Betreuungszusage. Die Inskriptionsfrist an der WU endet am 27. Oktober.

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