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Uni Wien regelt Studienrecht neu: Auch Erleichterungen für Studenten

Die Uni Wien regelt den studienrechtlichen Teil ihrer Satzung neu.
Die Uni Wien regelt den studienrechtlichen Teil ihrer Satzung neu. ©APA (Sujet)
Mit Beginn des neuen Studienjahres regelt die Universität Wien den studienrechtlichen Teil ihrer Satzung neu. Das bedeutet Änderungen in puncto Anmeldungen und Prüfungssperren.

Unter anderem werden Studenten, die grundlos ohne Abmeldung nicht zur Prüfung kommen, automatisch für den nächsten Termin gesperrt. Wer ohne Angabe eines wichtigen Grunds nicht zur ersten Einheit einer Lehrveranstaltung erscheint, wird abgemeldet.

Neue Regelungen der Uni Wien

Größtenteils werden mit den Satzungs-Änderungen Bereiche neu gefasst, die bisher je nach Studienprogramm unterschiedlich oder gar nicht explizit geregelt waren, heißt es in einem Infoblatt für die Studenten.

So bestimmt künftig etwa der jeweilige Studienprogrammleiter das Anmeldeverfahren zu Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen. Er entscheidet auch nach Überprüfung der curricularen Voraussetzungen über eine Teilnahme – ohne ordnungsgemäße Anmeldung darf der Prüfer die Studenten nicht prüfen bzw. der Lehrveranstaltungs-Leiter sie nicht aufnehmen.

Weitere Neuerungen betreffen Abmeldung und Beurteilung

Weitere Neuerung: Wer sich von einer Lehrveranstaltung nicht zeitgerecht abgemeldet hat und keinen wichtigen Grund für den Abbruch glaubhaft macht, wird auch beurteilt.

Außerdem wird eine wissenschaftliche Arbeit negativ beurteilt, wenn nach der Einreichung bei der Beurteilung aufgedeckt wird, dass sie”den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis in schwerwiegender Weise widerspricht”.

Erleichterung für Studenten

Daneben gibt es aber auch einige Erleichterungen für die Studenten: So müssen sie etwa nur mehr zum Zeitpunkt der Ablegung einer Prüfung über eine Lehrveranstaltung inskribiert sein (und nicht mehr auch zusätzlich noch im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung).

Außerdem können Anträge auf Beurlaubung sowie auf Erlass der Studiengebühren jeweils bis Ende der Inskriptions-Nachfrist (und damit länger als bisher) gestellt werden.

(APA/Wien)

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