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Unbewachter Familienbesuch für Häftlinge

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Justizministerin Gastinger (BZÖ) bleibt trotz Kritik aus der ÖVP und den eigenen Reihen bei ihrer Absicht, Häftlingen unbewachten Langzeitbesuch von Familienangehörigen zu ermöglichen.

Im APA-Interview kündigte sie einen Erlass dazu „im Sommer“ an. Denn solche Familienkontakte seien seit 1993 im Gesetz vorgesehen.

Auch inhaltlich spricht für Gastinger einiges dafür: Die Chancen auf Resozialisierung seien wesentlich höher, wenn Häftlinge die Beziehung zur Familie aufrechterhalten können – und Spannungen in den Justizanstalten könnten abgebaut werden. „Bezeichnend“ sei, dass ihre Pläne gleich „auf Sex reduziert“ worden seien. Die Justizsprecherin des freiheitlichen Klubs, Partik-Pable, hatte sich empört, dass Häftlinge „jetzt Sex haben dürfen“ – und auch ÖVP- Justizsprecherin Fekter wetterte und sprach von „gewerbsmäßigen sexuellen Kontakten in der Haft“.

Für die Ministerin geht es grundsätzlich um Kontakte zur Familie – zum Lebenspartner und auch zu den Kindern, „dass die auch ihre Väter oder Mütter sehen können“. Wobei freilich „auch Sexualkontakte eine wichtige Rolle in Beziehungen spielen“. Einen Erlass kann die Ministerin selbstständig herausgeben, sie braucht dafür keine Zustimmung der Regierungskollegen oder des Parlaments.

Gastinger hält indessen die vom Kärntner Landeshauptmann Haider geforderte Revision der Genfer Flüchtlingskonvention für unrealistisch. Darüber könne man zwar diskutieren, Chancen auf eine Umsetzung sieht sie aber nicht. Bei der ebenfalls von Haider geforderten Abschiebung langzeitarbeitsloser Ausländer plädiert Gastinger für eine detaillierte Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Gastinger: „Nur weil jemand einmal die Sozialhilfe bezogen hat, generell zu sagen, er muss das Land verlassen, wird nicht möglich sein.“

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