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Umstrittene Erbschaft an Aiderbichl: "Bin keine Erbschleicherin"

Wann das Testament unterschrieben wurde, ist nicht bekannt.
Wann das Testament unterschrieben wurde, ist nicht bekannt. ©dpa/dpa-Zentralbild/Z6068 Hans Wiedl
Im Ermittlungsfall eines umstrittenen Testamentes in Millionenhöhe zugunsten von Gut Aiderbichl hat eine Beschuldigte am Donnerstag erklärt, dass sie Aiderbichl-Gründer Michael Aufhauser weder schaden noch als Erbschleicher hinstellen wolle. Sie vermute aufgrund von Angaben einer Haushälterin des Verstorbenen, dass das Testament nicht korrekt zustande gekommen sei, sagte sie gegenüber Medien.
1,3 Mio. Euro für Aiderbichl
Zweites Testament aufgetaucht


Die Frau aus Oberösterreich wurde nach einer Strafanzeige des Bruders des Erblassers, der in den USA lebt, von der Polizei zweimal einvernommen. “Sie hat sich zu Lebzeiten des Mannes um die vermögensrechtlichen Belange gekümmert und wurde dazu stundenlang befragt, wie die Geldzuwendungen an Aiderbichl zustande gekommen sind”, schilderte ihr Anwalt Robert Morianz im APA-Gespräch.

Beschuldigte bei Unterzeichnung im Ausland

Der 87-jährige Deutsche hatte im Sommer 2010 sein Anwesen im oberösterreichischen Innviertel dem Tiergnadenhof vermacht. Herr V. starb Ende 2011 – nachdem er schon zu Lebzeiten der Gut-Aiderbichl-Privatstiftung immer wieder Zuwendungen hatte zukommen lassen. Das Erbe an die Stiftung beträgt laut Aufhauser 1,3 Mio. Euro. Dieser Betrag stimme ihres Wissens, sagte die beschuldigte Oberösterreicherin zur APA. “Bei der Erstellung und Unterzeichnung des Testamentes war ich aber nicht dabei und habe damit auch nichts zu tun. Diesbezüglich laufen keine Ermittlungen gegen mich. Ich war zu diesem Zeitpunkt im Ausland.” SALZBURG24 hat hierzu bereits berichtet.

Bauarbeiter als Testamentszeugen

Rechtsanwalt Morianz erläuterte gegenüber der APA, warum das Testament möglicherweise unrechtmäßig erstellt worden sei. Seine Mandantin habe aus Erzählungen erfahren, was die Haushälterin des Verstorbenen in ihrer eidesstattlichen Erklärung erklärt hatte. Demnach hätten drei Bauarbeiter als Testamentszeugen das fremdhändige, maschinengeschriebene Testament in Abwesenheit des Testamentsverfassers unterschrieben. “Falls diese Angaben stimmen, dann ist das Testament auf formalen Gründen nicht rechtmäßig zustande gekommen”, sagte der Jurist.

“Wann Herr V. unterschrieben hat, weiß man nicht.”

Der Haushälterin zufolge habe der Verwalter des Gutshofes – er ist der Bruder seiner Mandatin – den Bauarbeitern, die gerade im Freien Mittagspause machten, das Testament zur Unterzeichnung vorgelegt, sagte Morianz. Die Haushälterin habe gesehen, wie die Bauarbeiter des Testament unterschrieben hätten. Herr V. sei währenddessen im Bett gelegen und habe geschlafen. Bei einem fremdhändigen Testament müssten aber zwei Testamentszeugen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erblassers anwesend sein. “Wann Herr V. unterschrieben hat, weiß man nicht.”

Gutsverwalter als Verdächtiger genannt

Warum die Oberösterreicherin als Beschuldigte geführt werde, wisse er nicht, sagte der Rechtsanwalt. In der Strafanzeige sei die Frau gar nicht erwähnt worden. Als Verdächtiger sei der Gutsverwalter genannt worden. “Meine Mandatin hat sich auch nicht selber belastet. Sie fühlt sich unschuldig. Wir haben alle Urkunden vorgelegt. Sie hat Aufhauser nicht angeschwärzt, sondern die Fragen der Beamten wahrheitsgemäß beantwortet. Sie hat keinen Vorteil daraus, wenn das Testament gekippt wird. Es fällt dann dem Bruder des Verstorbenen in San Franzisco zu. Sie ist keine Erbschleicherin, sie kann nichts kriegen.”

Beschuldigte war “Aiderbichlerin”

Die Frau sei anfangs eine “Aiderbichlerin” gewesen, sie habe die Ideen von Aufhauser goutiert. Später sei sie dann verwundert gewesen, warum konkrete Projekte, für welche die Geldzuwendungen des Herrn V. bestimmt waren, “nicht zustande gekommen sind”.

“Habe immer nach Willen von Aufhauser gehandelt”

“Ob und wer strafrechtliche Handlungen gesetzt hat, das müssen andere beurteilen”, sagte der Rechtsanwalt. Die Angaben seitens der Privatstiftung gegenüber Medien, wonach ein Geschwisterstreit den Ball ins Rollen gebracht habe, bezeichnete die Frau als absurd. “Ich stecke nicht hinter der Strafanzeige und bin auch nicht an die Medien gegangen. Ich habe immer nach den Vorgaben und dem Willen von Aufhauser gehandelt. Die Erbschaft ist Aiderbichl zugeflossen.” Bereits im Februar 2012 habe der Bruder des Verstorbenen einen Anwalt aus Deutschland beauftragt, das Testament anzufechten. Sie habe heute ein diesbezügliches Fax gefunden. Zum damaligen Zeitpunkt sei sie weder mit ihrem Bruder, dem Gutsverwalter, noch mit der Stiftung zerstritten gewesen. “Ich war auch nie Angestellte von Gut Aiderbichl noch habe ich die Absicht gehabt, den Hof in Oberösterreich zu verwalten. Ich war nur bedacht, dass das Versprechen an Herrn V. seitens Aiderbichl erfüllt wird.”

Aiderbichl zahlte 130.000 Euro an Beschuldigte

Laut dem Geschäftsführer der Stiftung, Dieter Ehrengruber, hat die Oberösterreicherin drei Jahre nach den Vermögensverfügungen und der Testamentserstellung für die Betreuung des Vermögens und die persönliche Empfehlung der Geldmittel von insgesamt 6,5 Millionen Euro an das Gut Aiderbichl fünf Prozent (rund 300.000 Euro) verlangt. “Wir haben uns dann in einer Vereinbarung von Juli 2013 auf rund 130.000 Euro geeinigt. Anfangs hat sie aber gemeint, es sei alles ehrenamtlich.” In der Vereinbarung wurde festgehalten, dass nach Empfang des Betrages sämtliche Ansprüche gegen die Verlassenschaften von Herrn V. und dessen Schwester (die rund 264.000 Euro der Stiftung vermacht haben soll, Anm.) sowie gegen das Gut Aiderbichl abgegolten seien.

(APA)

 

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