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Ukraine wird laut Kickl "sicheres Herkunftsland"

Kickl kündigte neue Verordnung für nächste Woche an
Kickl kündigte neue Verordnung für nächste Woche an ©APA
Österreichs Asylrecht bekommt eine neue Verordnung für sichere Herkunftsländer. Das hat Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt angekündigt. Unter anderem werde die Ukraine dann als sicher qualifiziert. Weitere Länder wollte Kickl noch nicht nennen. Das Thema kommt nächste Woche in den Ministerrat, dann wird die gesamte Verordnung präsentiert.

Die Ukraine liege derzeit noch unter den “Top zehn” der Herkunftsländer bei den Asylanträgen, so der Innenminister. Kickl pries es als eigenen Erfolg an, dass die Zahl der Asylwerber bzw. -berechtigten in der Grundversorgung zuletzt auf unter 60.000 gefallen war. Ziel sei eine “geordnete und effiziente” Asylpolitik. Wenn die Zahlen weiter sinken, könne man Infrastruktur abbauen,wobei aus Kickls Sicht zuerst Kleinquartiere und dann erst die großen aufgelassen werden sollen.

484 Asylwerber aus der Ukraine

Basis für die Aufnahme der Ukraine in die Liste sicherer Herkunftsstaaten ist ein umfangreiches Ländergutachten des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen. Dieses bezieht sich auf den Großteil des Landes mit Ausnahme der selbst ernannten pro-russischen Volksrepubliken im Osten des Landes. In den von der ukrainischen Regierung kontrollierten Landesteilen sei die Lage “grundsätzlich ruhig”.

Bürger der Ukraine – auch Binnenvertriebene – können sich demnach überall im Land niederlassen, ohne systemische Diskriminierung fürchten zu müssen. Aus der Ukraine kamen laut Innenministerium im vergangenen Jahr 484 Asylwerber nach Österreich. Gegenüber 2016 war das ein Plus von 110 Personen oder knapp 30 Prozent. Damit liegt das europäische Land auf Platz neun der Staaten mit den meisten Anträgen. In nur vier Prozent der Fälle wurde allerdings Schutz gewährt.

Sofortiger Vollzug einer Abschiebung möglich

Konkret hat die Erklärung eines Staates zu einem “sicheren Herkunftsstaat” zur Folge, dass das Bundesamt der Beschwerde gegen eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz die aufschiebende Wirkung aberkennen kann – ein sofortiger Vollzug einer Abschiebung ist daher möglich. Dies bedeutet in weiterer Folge, dass es zu einer Beschleunigung der Verfahren kommt.

Im Falle von Asylwerbern aus sicheren Herkunftsstaaten kann das Verfahren zudem von vornherein beschleunigt – das heißt mit verkürzter Entscheidungsfrist – geführt werden. Das Verfahren vor dem Bundesamt bleibt ansonsten aber unverändert. Jeder Antragsteller erhält sein individuelles Verfahren.

Als sichere Herkunftsstaaten gelten derzeit neben den Westbalkanstaaten Ghana, Algerien, Tunesien, Marokko, Georgien und die Mongolei.

(APA)

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