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Überfall in St. Pölten: Täter sollen zuhause vor Gericht

Den Hammer des Gesetzes sollen die Räuber in ihrem Heimatländern spüren
Den Hammer des Gesetzes sollen die Räuber in ihrem Heimatländern spüren ©Bilderbox
Schon im Dezember 2009 überfielen fünf Männer einen Lkw voller Handys auf der Westautobahn bei St. Pölten. Seitdem beschäftigen sich die Gerichte mit dem Fall.

Die vier Ungarn und ein Slowake wurden im Jänner 2011 wegen Beihilfe zur Veruntreuung verurteilt. Nachdem das nun rechtskräftig ist, möchte die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren gegen die beiden Lkw-Lenker aus Ungarn fortsetzen. Sie sollen aber in ihrer Heimat vor Gericht gestellt werden, sagte Sprecherin Michaela Obenaus am Mittwoch.

Filmreife Lkw-Kaperung

Bei dem Überfall am 11. Dezember 2009 soll der Lkw laut Aussagen der beiden Lenker auf der A1 in der Nähe der niederösterreichischen Landeshauptstadt von den als Polizisten getarnten Angeklagten mittels Anhaltekellen auf einen Parkplatz gelotst und dort gekapert worden sein. Mehrere Täter sollen mit dem Lastwagen nach Oberösterreich gefahren sein, dort rund 4.500 Mobiltelefone im Wert von 466.000 Euro auf ein anderes Fahrzeug verladen und die beiden Ungarn auf der Ladefläche gefesselt zurückgelassen haben, bevor sie mit der Beute flüchteten.

Freispruch erfolgte ‘im Zweifel’

Drei noch am selben Tag festgenommene Täter (Slowaken im Alter von 25 bis 28 Jahren) behaupteten seither, der Überfall sei eine mit den Ungarn abgemachte Sache gewesen. Auch zwei nachträglich mitangeklagte Männer aus Ungarn und der Slowakei beharrten auf dieser Version. Alle fünf wurden “im Zweifel” vom Verdacht des Raubes freigesprochen und wegen Beihilfe zur Veruntreuung zu Haftstrafen im Ausmaß von drei bis sieben Jahren verurteilt. Zwei von ihnen beriefen, ihre Strafen wurden vom Oberlandesgericht Wien von sieben auf sechs und von 5,5 auf vier Jahre herabgesetzt. Die Urteile sind seit Mitte November rechtskräftig.

Täter von St. Pölten in Österreich nicht mehr greifbar

Danach sei seitens der Anklagebehörde geprüft worden, wie es mit dem Verfahren gegen die beiden ungarischen Lenker, die bis zuletzt jede Beteiligung leugneten, weitergehen sollte, so Obenaus. Der zuständige Sachbearbeiter habe sich nun für eine Fortsetzung der Ermittlungen wegen Veruntreuung entschieden. Da die Männer in Österreich aber längst nicht mehr greifbar seien, habe man ein entsprechendes Ansuchen an die ungarischen Justizbehörden gestellt – aufgrund der relativ komplizierten Abwicklung sei es aber möglich, dass bis zu einer Antwort an die eineinhalb Jahre verstreichen. Weitere Ermittlungen in Österreich seien zurzeit jedenfalls nicht geplant und würden nur auf Ansuchen der Ungarn durchgeführt, hieß es.

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