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Türkei legt Marschrichtung fest

Die Türkei will unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einen Fahrplan für den EU-Beitritt ausarbeiten, kündigte Außenminister Abdullah Gül am Mittwoch in Ankara an.

Es gebe zwar EU-Staaten, die den Beitrittsprozess der Türkei erschweren wollten, sagte Gül. Doch die Türkei gehe ihren Weg in die Europäische Union trotz der Verlangsamung der Beitrittsverhandlungen entschlossen weiter. Das Wichtigste sei die Fortsetzung der Reformen, auch im derzeitigen Wahljahr. Im Mai findet die Wahl des Staatspräsidenten statt, im November wird das Parlament neu gewählt.

Gül bekräftigte die Kritik seiner Regierung an der EU-Entscheidung, die türkischen Beitrittsverhandlungen wegen des Zypern-Streits teilweise auszusetzen. Die Türkei werde die von der EU gesperrten Verhandlungsbereiche notfalls im Alleingang bearbeiten. “2007 wird kein verlorenes Jahr sein“, sagte der Außenminister.

Mit einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Eigentumsrechte nicht-muslimischer Minderheiten in der Türkei gestärkt. Das Gericht verurteilte die Türkei unter Androhung einer Entschädigungszahlung von 890.000 Euro zur Rückgabe von zwei Immobilien, die der Istanbuler Stiftung einer griechisch-orthodoxen Schule des Ökumenischen Patriarchats in den 1950er-Jahren geschenkt und 1996 vom Staat beschlagnahmt worden waren. Wie türkische Zeitungen am Mittwoch berichteten, hat das Urteil Präzedenzcharakter für eine Vielzahl ähnlicher Klagen.

Ohne eine Änderung der entsprechenden Gesetze, wie sie von der Europäischen Union gefordert wird, könnten auf die Türkei Entschädigungsforderungen von mindestens 25 Millionen Euro zukommen, schrieb die liberale Zeitung „Radikal“. Eine im vergangenen Jahr vom türkischen Parlament verabschiedete Gesetzesreform konnte nach einem Veto des Staatspräsidenten bisher nicht in Kraft treten. Allerdings ist auch darin keine Regelung für Immobilien vorgesehen, die sich im Besitz von Stiftungen nicht-muslimischer Minderheiten befanden, vom Staat beschlagnahmt wurden und mittlerweile in den Besitz Dritter übergegangen sind. In diesem Sinne habe die Entscheidung des Straßburger Gerichts „eine neue Richtung“ für die weiteren Beratungen im Parlament vorgegeben, sagte am Mittwoch der stellvertretende Ministerpräsident Mehmet Ali Sahin. So sei zu erwägen, auch „dritte Personen“ gesetzlich zur Entschädigung zu verpflichten.

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