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Tränenreicher Abgang

Weil sie wiederholt gegen ihre Bewährungsauflagen verstieß wurde Lindsay Lohan nun vor einem Gericht in Los Angeles zu einer 90-tägigen Haftstrafe verurteilt. Das Filmsternchen nahm das Urteil alles andere als gelassen ...

Drei Monate Haft, dann drei Monate Drogenentzug in einer Suchtklinik – diese harte Strafe verhängte Richterin Marsha Revel am 6.7. über Lindsay Lohan, da diese es in den vergangenen Monaten verabsäumt hatte, die vom Gericht angeordneten Kurse für Suchtkranke zu besuchen.

Diesmal gab’s kein Pardon!

Zweimal war Lindsay 2007 unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol am Steuer eines Autos erwischt und verhaftet worden – weshalb in weiterer Folge eine dreijährige Bewährungsstrafe über sie verhängt wurde. In dieser Zeit sollte sie auch Kurse besuchen und Entziehungskuren machen – was sie letzten Endes nicht im vorgeschriebenen Ausmaß tat. Seit Ende Mai hatte Lindsay auf Anordnung von Richterin Revel einen Alkohol-Überwachungsdetektor am Fußgelenk tragen müssen, nachdem sie zuvor einen Gerichtstermin versäumt hatte und davor immer wieder in den Medien offensichtlich stark alkoholisiert auf Partys gezeigt worden war.

Nachdem Richterin Revel das Urteil verkündet hatte, brach Lindsay in Tränen aus und beteuerte, den Besuch der Kurse nicht wissentlich versäumt zu haben: “Ich habe alles getan, was man mir vorgeschrieben hat. Ich weiß, dass das alles kein Scherz ist, es geht um mein Leben und meine Karriere. Ich möchte nicht, dass Sie glauben, ich respektiere Sie und ihre Entscheidungen nicht.” Revel ließ sich aber weder von Lindsays Tränen, noch von denen ihrer jüngeren Schwester Ali und ihres Vaters Michael Lohan erweichen, die Lindsay zu ihrem Gerichtstermin begleitet hatten: “Ich hätte nicht klarer sein können in meinen Anweisungen. Es gibt keine Entschuldigungen.”

Strafantritt ist am 20. Juli. Das Frauengefängnis von Lynwood, wo Lindsay schon 2007 für 84 Minuten(!) inhaftiert gewesen war, wird sie wohl auch diesmal beherbergen. Für die vollen 90 Tage? Sehen Sie den dramatischen Moment der Entscheidung im angehängten YouTube-Video!

(seitenblicke.at/foto: dapd)

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