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Toter Rekrut in Wien: Tatverdächtiger wurde aus U-Haft entlassen

Mangels dringenden Tatverdachts in Richtung Mord wurde der 22-Jährige enthaftet.
Mangels dringenden Tatverdachts in Richtung Mord wurde der 22-Jährige enthaftet. ©APA (Sujet)
Jener 22-jährige Wachsoldat, der in Verdacht steht, einen Kollegen in einer Kaserne in Wien-Leopoldstadt erschossen zu haben, wurde am Montag auf freien Fuß gesetzt.
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Im Fall des am 9. Oktober 2017 in einer Wiener Kaserne erschossenen Rekruten ist am Montag der tatverdächtige 22-Jährige vom Landesgericht für Strafsachen auf freien Fuß gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert diese Entscheidung nicht. “Wir sind nicht der Meinung des Gerichts. Wir werden uns gegen die Enthaftung beschweren”, teilte Behördensprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage mit. Seitens des Landesgerichts wurde die Freilassung mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts in Richtung Mord begründet. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn im Gespräch mit der APA darlegte, ging die zuständige Richterin im Rahmen einer gesetzlich vorgesehenen Haftprüfung nur mehr vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus und hielt nach über dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen für nicht angemessen.

Staatsanwaltschaft beharrt auf Mordverdacht

An die Enthaftung wurden zwei Auflagen geknüpft. Der junge Mann verpflichtete sich, keine berufliche Tätigkeit beim Bundesheer mehr auszuüben. Außerdem wurde ihm per Weisung der Umgang mit Schusswaffen untersagt.

Die Staatsanwaltschaft beharrt demgegenüber vorerst weiter auf Mordverdacht und verweist darauf, dass noch einige Gutachten – vor allem die Expertise eines Schießsachverständigen – ausständig sind. Erst am vergangenen Freitag hatte in der Kaserne in Anwesenheit eines Ballistikers und eines Gerichtsmediziner eine Tatrekonstruktion stattgefunden. Der 22-Jährige, der bis dahin Erinnerungslücken geltend gemacht hatte, gab dabei an, er hätte den schlafenden 20-Jährigen wecken wollen. Dabei sei er gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgewehrs StG 77 festgehalten, worauf es krachte.

22-Jähriger hatte Waffe nicht abgelegt

Fest steht, dass der 22-Jährige entgegen einer Vorschrift die Waffe vor dem Betreten des Ruheraumes, in dem sein Kamerad schlief, nicht abgelegt hatte. Aufklärungsbedürftig scheint auch, weshalb sich eine Patrone im Lauf befand und warum die Waffe nicht gesichert war. Ob die Enthaftung des Verdächtigen während des laufenden Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt war, muss nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) prüfen.

Der Rechtsvertreter des Soldaten, Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat), sprach gegenüber der APA davon, dass der Verdacht auf eine Vorsatztat weggefallen sei. Weiters wollte er sich nicht zur Enthaftung äußern.

(APA/Red)

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