Die auf tragische Weise tödlich ausgegangene Zahn-OP im LKH-Univ. Klinikum Graz vor etwas mehr als einer Woche soll nun Folgen haben: Der Anwalt der Familie fordert 80.000 Euro Trauergeld, wie Medien am Wochenende berichteten.
Begräbnis am Wochenende im engsten Kreis
Die Vierjährige, die in Narkose einen Lungenkrampf erlitten hatte und an Hirntod starb, wurde am vergangenen Samstag im Kreise der Familie begraben.
Die Familie des toten Mädchens spricht von Schlamperei während der Operation, während man in Krankenhaus bei einer internen Untersuchung keine Fehler feststellen konnte. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft bzw. das Landeskriminalamt und beauftragte Gutachter.
Spital informierte nicht über Risiken der Zahn-OP
Die Rechtsvertretung der Familie hat der Wiener Anwalt Alfred Boran übernommen. “Selbst wenn andere Fehler nicht nachgewiesen werden können, bleibt zumindest der Aufklärungsmangel betreffend der Narkose”, wird Boran zitiert. Wie sich im Gespräch mit der Mutter herausgestellt habe, soll sie vonseiten des Spitals nicht über Risiken aufgeklärt worden sein.
Boran verlangt außergerichtlich 80.000 Euro Trauergeld – je 20.000 für Eltern und Großeltern – für den erlittenen Verlust unbesehen der strafrechtlichen Komponente. Seitens des LKH-Univ.Klinikum habe es dazu am Montag keine Stellungnahme: Man verwies auf die Ermittlungen zu der Zahn-OP, die immer noch laufen.
(apa/red)