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Tochter von Ex-Freundin in Wiener Lokal sexuell belästigt: Vier Monate unbedingte Haft für 48-Jährigen

Ein 48-Jähriger wurde am Donnerstag zu vier Monaten unbedingte Haft verurteilt
Ein 48-Jähriger wurde am Donnerstag zu vier Monaten unbedingte Haft verurteilt ©Vienna.at / David Mayr
In der Nacht auf den 1. November 2016 lockte ein mehrfach vorbestrafter, 48-jähriger Koch die 25 Jahre alte Tochter seiner frühere Lebensgefährtin in ein Wiener Lokal, um sie in weiterer Folge dort sexuell zu belästigen. Am Donnerstag wurde der Mann am Landesgericht für Strafsachen nun zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Bei einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten wurde dieser deshalb beinahe ausgeschöpft, weil der Angeklagte vier einschlägige Vorstrafen aufweist.

Tochter von Ex-Freundin sexuell belästigt: Vier Monate unbedingt

Nach einem Sexualdelikt war der Mann Ende 2013 aus dem Gefängnis entlassen worden. Als Koch fand er in einer Gastwirtschaft Beschäftigung. Eines Abends traf er sich mit der 25 Jahre alten Tochter einer früheren Lebensgefährtin. Als diese ihm erzählte, dass sie als alleinerziehende Mutter keinen passenden Job finde, schlug er ihr vor, sie könne als Aushilfskellnerin in seinem Lokal arbeiten, das er ihr gleich zeigen wollte. Als die beiden dort weit nach der Sperrstunde eintrafen, kam man zunächst auf die Brüste der jungen Frau zu sprechen. Plötzlich zog der 48-Jährige dieser ihre Bluse aus, küsste sie und machte sich an ihrem Oberkörper zu schaffen, ehe ihn die 25-Jährige in die Schranken wies.

“Er hat sich nicht zurückhalten können”

Der 48-Jährige war zu dem Übergriff geständig. “Er hat sich nicht zurückhalten können”, bemerkte sein Verteidiger Rudolf Mayer. Von einem weiteren, schwer wiegenderen Anklagepunkt – eine angebliche Vergewaltigung in einem anderen Lokal – wurde der Koch freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, Mitte März 2017 auf dem WC eine weibliche Zufallsbekanntschaft zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen zu haben.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) kam allerdings nach einem unfangreichen Beweisverfahren zum Schluss, dass es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hatte, der obendrein von der Frau ausgegangen war. Diese hatte sich in Begleitung ihres damaligen Partners in dem Lokal befunden, und als jener sie in flagranti auf der Toiletten-Anlage mit einem anderen erwischte, hätte sie “eine Vergewaltigung erfunden”, wie der Richter in der Urteilsbegründung erklärte. Die gerichtlichen Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Der Koch nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red.)

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