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Tipps zur Prävention: Schmerztag im Wiener Rathaus

Rückenbeschwerden sind das Hauptthema beim diesjährigen Schmerztag im Wiener Rathaus.
Rückenbeschwerden sind das Hauptthema beim diesjährigen Schmerztag im Wiener Rathaus. ©BilderBox.com
Rund 1,5 Millionen Menschen leiden in Österreich an Schmerzen aller Art. Beim Schmerztag im Wiener Rathaus bieten Experten Hilfe für Betroffene.

Am 8. April findet von 10:00 bis 18:00 Uhr im Wiener Rathaus der Schmerztag statt. Der Eintritt ist kostenlos, die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ist auch diesmal wieder vor Ort. Experten bieten Hilfe für Betroffene und geben Tipps für Prävention.

Abgerundet wird das Angebot durch einen Vortrag von der ärztlichen Leiterin des WGKK-Gesundheitszentrums Andreasgasse Prim.a Dr.in Silvia Brandstätter. Sie wird ab 12:40 Uhr über neue Therapiemöglichkeiten bei chronischen Rückenschmerzen sprechen.

WGKK-Broschüre gegen Rückenschmerzen

Aktuell leiden in Österreich rund 1,5 Millionen Menschen an Schmerzen aller Art. Der häufigste ist der nicht spezifische Rücken- und Kreuzschmerz. Um Menschen zu helfen, die an dieser Art von Schmerz leiden, hat die WGKK die Broschüre “Rückenschmerzen – Hilfe zur Selbsthilfe” herausgebracht. Der Informationsfolder enthält viele Tipps zur Vorbeugung und erklärt, was zu tun ist, wenn der Schmerz bereits vorhanden ist.

Die Broschüre kann telefonisch unter +43 1 601 22 – 2119 oder per E-Mail an office.oea@wgkk.atbestellt werden. Sie ist außerdem als Flipbook unter www.wgkk.at online abrufbar.

Spezielle Schmerztherapie in der Andreasgasse

Ein weiterer Service der WGKK ist ein spezielles Angebot im Gesundheitszentrum Andreasgasse: Im Institut für physikalische Medizin und Rehabilitation wird eine multimodale Schmerztherapie für Personen mit chronischen Nacken-, Rücken- oder Kreuzschmerzen angeboten. Das Gesundheitszentrum Andreasgasse übernimmt hier eine Vorreiterrolle, da diese moderne und ganzheitliche Schmerztherapie in Österreich nur vereinzelt angeboten wird

Die Therapie wird über mehrere Wochen hinweg durchgeführt und kann entweder im Krankenstand oder auch neben dem Beruf durchgeführt werden. Um sie in Anspruch nehmen zu können, ist eine entsprechende Zuweisung notwendig.

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