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Tierversuche: Kriterien für Schaden-Nutzen-Analyse verordnet

Östereich hat nun einen Kriterienkatalog für Tierversuche.
Östereich hat nun einen Kriterienkatalog für Tierversuche. ©APA
Das Wissenschaftsministerium hat kurz vor Weihnachten den Kriterienkatalog für die Schaden-Nutzen-Analyse von Tierversuchen verordnet. Gegenüber dem im Herbst zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf gibt es kaum Änderungen. Für Tierschützer erteilt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) damit dem "Tierschutz eine klare Absage".
"Lächerlicher Kriterienkatalog"

Die Schaden-Nutzen-Analyse von Tierversuchen ist ein zentrales Element des 2012 in Kraft getretenen TVG. Für diese Analyse wurde der Kriterienkatalog ausgearbeitet, der von den Antragstellern ausgefüllt werden muss.

Als Ziele dieser Maßnahme nannte das Ministerium im Entwurf “Verbesserung der Objektivität, Transparenz und Einheitlichkeit von Schaden-Nutzen-Analysen” sowie einen “bestmöglichen Ausgleich der berechtigten Interessen des Tierschutzes und des Wirtschaft- und Forschungsstandortes Österreich”. Die Verordnung für den Kriterienkatalog tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Tierversuche vom Wissenschaftsministerium genehmigen lassen

Tierversuche, die an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, müssen vom Wissenschaftsministerium genehmigt werden, das dabei von einer Expertenkommission beraten wird. Für die Genehmigung aller anderen Tierversuche sind die jeweiligen Länderbehörden zuständig.

Im Genehmigungsverfahren ist für jedes Tierversuchsprojekt eine Schaden-Nutzen-Analyse durchzuführen, in deren Rahmen bewertet wird, “ob die Schäden für die Tiere in Form von Leiden, Schmerzen und Ängsten unter Berücksichtigung ethischer Erwägungen durch das erwartete Ergebnis gerechtfertigt sind und letztlich Menschen, Tieren oder der Umwelt zugutekommen können”, wie es im TVG heißt. Der ausgefüllte Kriterienkatalog sei dabei zu berücksichtigen.

Österreich erstes Land mit Kriterienkatalog

Seitens der Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass man mit dem Kriterienkatalog Neuland betrete. Österreich sei das erste europäische Land, das versuche dies umzusetzen “und damit die Objektivität im Genehmigungsverfahren zu erhöhen”. Mit dem Katalog gebe es eine vergleichbare Grundlage für alle zehn Behörden.

In dem Kriterienkatalog sollen neben allgemeinen Informationen zum jeweiligen Projekt Angaben zu Nutzen und Schäden gemacht werden. So wird u.a. gefragt, “wie groß der erwartete wissenschaftliche Nutzen oder pädagogische Wert des Projekts” ist und wem die Ergebnisse des Projekts letztlich zugutekommen. Es wird auch nach möglichen Beiträgen des Projekts zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung zukünftiger Tierversuche gefragt.

Bei den Angaben zu den Schäden müssen Angaben über die Zahl der im Projekt verwendeten Tiere gemacht werden, im Entwurf wurde auch nach der Tierart gefragt. Weiters sind Angaben über den Anteil der erwarteten Schweregrade zu machen und Begründungen dafür zu liefern.

>> Tierschützer kritisieren “lächerlichen” Kriterienkatalog.

(APA)

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