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Tierquälerei: Geheimprozess um grausam getötete Katze in Vorarlberg

Aufsehenerregender Tierquälerei-Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Aufsehenerregender Tierquälerei-Prozess am Landesgericht Feldkirch. ©Matthias Rauch; BilderBox (Symbolbild)
Wegen der „medialen Hetzjagd“ auf die Beschuldigten schloss gestern Richterin Sabrina Tagwercher die Öffentlichkeit vom Strafprozess gegen zwei wegen Tierquälerei angeklagte Jugendliche am Landesgericht Feldkirch aus. Wie die gestrige Verhandlung endete, hat die Justiz noch nicht bekannt gegeben. Dazu verwies die Strafrichterin auf den Gerichtssprecher.
Jugendliche angeklagt
Katze in Feldkirch zu Tode qequält

Formal wurde jedenfalls am Freitag noch kein Urteil gefällt. Dem Vernehmen nach wurde einem der beiden Jugendlichen eine Diversion gewährt. Im Fall des anderen Angeklagten ist offenbar noch keine gerichtliche Entscheidung getroffen worden.

Den beiden jungen Feldkirchern im Alter von 15 und 16 Jahren legt die Staatsanwaltschaft zur Last, sie hätten am 22. Mai 2016 in Feldkirch „im bewussten und gewollten Zusammenwirken eine Katze mutwillig getötet“.

Kabel um Hals gewickelt. Demnach sollen die beiden Schüler daran mitgewirkt haben, dass zuerst mehrmals versucht wurde, den acht Monate alten Kater namens Milow mit einem um den Hals gewickelten Ladekabel zu strangulieren. Danach, so der Strafantrag, sei das verletzte Tier gegen eine Wand geschleudert worden. Im Anschluss daran soll versucht worden sein, die Katze mit einem Schnürsenkel an einem Ast zu erhängen. Schlussendlich sei mit einem Ast auf den Kater so eingeschlagen worden, dass er an den erlittenen Verletzungen verendet sei.

Der Haupttäter war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ein zwölfjähriger Bub. Strafrechtlich kann aber erst zur Verantwortung gezogen werden, wer zumindest 14 Jahre alt ist.

Unschuldsvermutung gilt. Für Tierquälerei sieht das Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Gefängnis vor. Für Jugendliche beträgt die mögliche Höchststrafe ein Jahr Haft. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Der 15-Jährige wurde zudem auch wegen eines Eingriffs in fremdes Fischereirecht angeklagt. Er soll demnach am 8. Dezember 2016 in Frastanz unerlaubt gefischt und dabei einen Schaden von fünf Euro verursacht haben.

(NEUE/Seff Dünser)

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