Das teilte eine Sprecherin des Wiener Jugendamtes am Dienstag auf Anfrage mit. Der Bub ist dem Jugendamt bereits aufgefallen, da er wiederholt den Schulbesuch verweigert hat. Einmal ist er bereits in einem Krisenzentrum aufgenommen worden – was zur Folge hatte, dass er wieder normal die Schule besuchte.
Schulbesuch des Zwölfjährigen klappte nicht
Nach der Rückkehr zu seinen Eltern – laut Behörde österreichische Staatsbürger – hat sich die Situation laut der Sprecherin erneut verschlechtert. Die Familie habe es nicht geschafft, ihn zum regelmäßigen Schulbesuch zu bewegen: “Es hat nicht funktioniert.” Nun, nach dem aktuellen Vorfall, wird es keine Rückkehr zu den Erziehungsberechtigten mehr geben.
Keine Haft für Unmündigen möglich
Der als unmündige Kontaktperson des 17-jährigen Terrorverdächtigen aufgefallene Bub wird nach Entlassung aus dem Krisenzentrum in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht. Das kann auch gegen den Willen der Eltern durch gerichtliche Anordnung geschehen, wie betont wurde. Gefängnis droht ihm nicht: Der Zwölfjährige ist als Kind noch strafunmündig und kann somit nicht in Haft genommen werden.
(apa/red)