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Terror-Prozess: Urteil gegen jungen Wiener, der in Syrien kämpfen wollte

Drei Jahre Haft für jungen Wiener, der in Syrien kämpfen wollte
Drei Jahre Haft für jungen Wiener, der in Syrien kämpfen wollte ©APA (Sujet)
Ein 23-jähriger Mann hat sich im Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Verdacht auf terroristische Handlungen verantworten müssen. Er ist zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. 

Der Angeklagte wurde am 23. Juli 2016 von den türkischen Behörden in der an der syrischen Grenze gelegenen Stadt Antakya aufgegriffen und nach Österreich abgeschoben. Laut Anklage wollte er sich in Syrien an Kampfhandlungen beteiligen.

Angeklagter: “Wollte dort Menschen in Not helfen”

Konkret soll der 23-Jährige die Absicht gehabt haben, sich der radikalislamistischen Jabhat Fatah al-Sham anzuschließen, die früher als Nusra-Front bekannt war. Der Angeklagte behauptete demgegenüber, er hätte sich keineswegs kriegerisch betätigen wollen: “Ich wollte dort Menschen in Not helfen. Humanitäre Hilfe leisten, ihnen Sachen geben, Essen, Kleidung.”

Der junge Mann wurde allerdings von einem früheren guten Freund belastet, der im Zeugenstand seine polizeilichen Angaben bestätigte, denen zufolge der 23-Jährige vor seiner Abreise angekündigt haben soll, er werde in Syrien kämpfen.

Verhandlung gegen Terrorverdächtigen in Wien

Der engste Freund des Angeklagten war bereits Ende Mai 2016 nach Syrien aufgebrochen – im Unterschied zum Angeklagten hat er nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes das Kriegsgebiet auch erreicht und bei einer Terror-Miliz eine Kampfhandlung durchlaufen. Er soll in weiterer Folge von Syrien aus den 23-Jährigen über WhatsApp kontaktiert und ihn aufgefordert haben, sich ebenfalls auf den Weg zu machen.

Der Freund – ein gebürtiger Afghane – solle zunächst eine Kampfausbildung bei einer Terror-Miliz durchlaufen und dann den 23-Jährigen über WhatsApp und Facebook kontaktiert und am Ende dazu gebracht haben, in seine Fußstapfen zu treten.

“Er hat geschwärmt, wie schön und ruhig es dort ist”

“Er hat mir Fotos mit Sonnenuntergängen geschickt und geschwärmt, wie schön es dort ist. Und ruhig”, gab der 23-Jährige vor Gericht zu Protokoll. Er habe sich deshalb zum Aufbruch entschlossen – allerdings nicht, um sich kriegerisch zu betätigen: “Ich wollte dort Menschen in Not helfen. Humanitäre Hilfe leisten, ihnen Sachen geben, Essen, Kleidung. Von den schlechten Sachen war ich weit entfernt. Im Koran steht, dass man keinem Menschen das Leben nehmen darf.”

Der Angeklagte wurde allerdings von einem früheren guten Freund belastet, der im Zeugenstand seine polizeilichen Angaben bestätigte, denen zufolge der 23-Jährige vor seiner Abreise angekündigt haben soll, er werde in Syrien kämpfen. Des weiteren deuteten Äußerungen des 23-Jährigen in Sozialen Medien darauf hin, dass der Muslim sich zuletzt radikalisiert hatte.

Angeklagter kam mit fünf Jahren nach Österreich

Der Angeklagte stammt ursprünglich aus Pakistan. Im Alter von fünf Jahren war er mit seinen Eltern nach Österreich gekommen, wo er die Pflichtschule und eine Kellner-Lehre absolvierte. Er bekam auch die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. 2013 flog er nach Pakistan, wo er elf Monate lang eine Koranschule besuchte, um – wie er nun dem Gericht erklärte – “die Regeln des Islam zu lernen”.

Diese Zeit dürfte den Mann nachhaltig geprägt haben. Zurück in Wien, wandte er sich einer fundamentalistischeren Glaubensauslegung zu und suchte zum Beten die dafür bekannten Moscheen auf. Er bevorzugte nun auch eine den traditionellen Kleidungsvorschriften entsprechende Garderobe und sprach auf der Straße Muslime an, die darauf keinen Wert legten. In einem Park in Wien-Donaustadt soll der 23-Jährige auch gepredigt und den Koran verteilt haben.

23-Jähriger kündigte Job und flog nach Istanbul

Mitte Juli kündigte er schließlich seinen Job – er hatte bei einem bekannten Bewachungsdienst als Objektschützer gearbeitet. Der 23-Jährige kaufte sich ein Flugticket nach Istanbul, wo ihn auf Betreiben seines bereits in Syrien befindlichen Freundes ein Taxifahrer erwartete, der ihn nach Antakya brachte. Von dort sollte es dann über die Grenze gehen. Die türkischen Behörden hatten jedoch Wind von der Sache bekommen – der 23-Jährige wurde noch in einem Haus in Antakya festgenommen.

Der Schöffensenat wertete die Verantwortung des Angeklagten als “Schutzbehauptung”, wie die Vorsitzende in der Urteilsbegründung erklärte. Er wurde daher im Sinne der Anklage schuldig erkannt, bei einer Strafdrohung zwischen einem und zehn Jahren schienen dem Senat drei Jahre schuld- und tatangemessen. “Eine teilbedingte Freiheitsstrafe war nach der Art des Delikts und aufgrund der nicht geständigen Verantwortung nicht in Betracht zu ziehen”, stellte die Richterin fest. Der 23-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Die Verhandlung fand unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen statt. Bewaffnete Polizisten hatten sich vor dem Gerichtssaal postiert, im Saal selbst überwachten mehrere Wega-Beamte das Geschehen.

(apa/red)

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