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Teams beider Kandidaten werken an ihren Kampagnen für die neue BP-Stichwahl

Alexander Van der Bellen und sein Wahlkampfleiter Lothar Lockl (R)
Alexander Van der Bellen und sein Wahlkampfleiter Lothar Lockl (R) ©APA/GEORG HOCHMUTH
Vom neuerlichen Bundespräsidentschaftswahlkampf ist derzeit noch wenig zu bemerken, doch die Teams der beiden Kandidaten arbeiten bereits eifrig daran. Sowohl bei Alexander Van der Bellen als auch bei Norbert Hofer fanden am Montag Vorbereitungssitzungen statt.
Experten über den Wahlkampf
Wenige TV-Duelle geplant

Bevor man beim ehemaligen Grünen-Chef konkreter wird, will man Klarheit in Sachen Fairnessabkommen. Verhandlungen soll es demnächst geben. Van der Bellens Manager Lothar Lockl erklärte auf APA-Anfrage, dass die Vorbereitungen auf Hochtouren liefen.

Van der Bellen-Wahlkampf wird möglichst kurz

Ziel sei ein möglichst kurzer Wahlkampf. Wie beim ersten Mal wolle man wieder eine Bürgerbewegung auf die Beine stellen. Essenziell sei die Frage der Finanzierung, die eine Herausforderung darstelle. Die FPÖ verfüge sicher über mehr Ressourcen als Van der Bellen. Er mache sich hier keine Illusionen, “das ist eine Situation David gegen Goliath”.

Viel hängt für Lockl von der Frage eines Fairnessabkommens ab. Man sei gesprächsbereit, orte auf FPÖ-Seite aber nicht wirklich ein ernsthaftes Interesse daran. Zentrale Punkte wären für Van der Bellens Team eine mengenmäßige Begrenzung von Plakaten und Inseraten, also ein sparsamer Wahlkampf, sowie der Verzicht auf persönliche Angriffe, Diffamierungen und generell auf “Dirty Campaigning”.

Vorbereitungssitzungen laufen, Gespräche werden starten

Der Ausgang in dieser Frage hat aus Lockls Sicht auch direkten Einfluss darauf, wie der Wahlkampf aufgesetzt wird. Eine Vorbereitungssitzung findet jedenfalls am heutigen Montagabend statt. In Sachen neuerlicher Anfechtung betonte er, dass er von der FPÖ keinen generellen Verzicht auf einen neuerlichen Einsatz dieses Instruments verlangt habe. Anfechtungen bei Hinweisen auf Verstöße seien im Rechtsstaat selbstverständlich zulässig. Wer aber so lange wählen wolle, bis ihm das Ergebnis passe, müsse sich den Vorwurf des schlechten Verlierers gefallen lassen, so Lockl.

Gespräche zu einem Abkommen sollen demnächst starten. Die FPÖ, die einen Anfechtungsverzicht bereits abgelehnt hat, verlangte am Montag im Ö1-“Mittagsjournal” ihrerseits eine Garantie, nämlich zur Beauftragung der stimmenstärksten Fraktion mit der Regierungsbildung nach der nächsten Nationalratswahl, sollte Van der Bellen Bundespräsident werden. Lockl lehnte dies umgehend ab, in der Bundesverfassung sei dies nicht vorgesehen.

FPÖ und Norbert Hofer lassen sich auch noch Zeit

Auch die FPÖ und ihr Kandidat Hofer wollen sich mit ersten Kampagnen noch Zeit lassen, die Vorbereitungen sind jedoch auch bei ihnen schon angelaufen. Am Montag sei in einer Sitzung der Fahrplan für die kommenden Wochen und Monaten besprochen worden, sagte Kickl im Gespräch mit der APA. Vorwiegend gehe es dabei um Medientermine, wie etwa ein mögliches weiteres TV-Duell gegen Van der Bellen.

Erste konkrete Wahlkampfaktivitäten planen die Freiheitlichen erst gegen Schulbeginn. Die offizielle Auftaktveranstaltung solle Anfang September in Wels sein, so Kickl. Auch sonst setze man auf “Outdoor-Veranstaltungen” – nicht zuletzt aus Kostengründen. Aufgrund der neuerlichen Belastung des blauen Budgets werde es auch nur eine Plakatwelle geben, sagte Kickl. Ansonsten laufe der Wahlkampf vorwiegend auf den Social-Media-Kanälen Hofers und der FPÖ.

BP-Wahl: Neuaustragung im Bundesgesetzblatt verlautbart

Die Ausschreibung der neuerlichen Bundespräsidentenstichwahl ist nun auch im Bundesgesetzblatt verlautbart worden. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats wird als Wahltag der 2. Oktober 2016 festgesetzt, heißt es darin. Stichtag bleibt der 23. Februar, damit sind nur jene stimmberechtigt, die dies schon beim vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Wahlgang waren.Nach der Ausschreibung und Verlautbarung der Wiederholung im Bundesgesetzblatt am Freitag wird dies auch in allen Gemeinden bekanntgemacht. Veröffentlicht wurde vom Innenministerium am Montag zudem der weitere Terminfahrplan. Bis spätestens 2. September müssen die Gemeindewahlbehörden die Wahllokale und Wahlzeiten bekannt geben. Die Wahlsprengel haben gegenüber dem zweiten Wahlgang am 22. Mai unverändert zu bleiben.

Wahlberechtigte Wahlzeugen müssen genannt werden

Bis spätestens 22. September müssen von den Zustellungsbevollmächtigten der Kandidaten bei der Bezirkswahlbehörde zwei wahlberechtigte Wahlzeugen genannt werden. Die Regelung bezieht sich nur auf Wahlzeugen, denn Beisitzer sind laut Innenministerium ständig im Amt und können jederzeit ausgetauscht werden.

Der 28. September ist dann der letztmögliche Zeitpunkt für die schriftlichen Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten. Die Frist für mündliche Anträge hierfür endet am 30. September um 12.00 Uhr. Schriftliche Anträge sind bis dahin nur mehr möglich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person gewährleistet ist. Im Anschluss geben die Gemeinden den Bezirkswahlbehörden auch die Zahl der ausgestellten Wahlkarten bekannt.

So läuft die Stichwahl ab

Nach dem Wahltag am 2. Oktober werden am darauffolgenden Tag ab 9.00 Uhr die Briefwahlkuverts durch die Bezirkswahlbehörden ausgezählt. Danach wird das vorläufige Ergebnis der wiederholten Stichwahl verlautbart. Die Frist für eine etwaige Anfechtung der Wahl beim VfGH endet eine Woche nach der Verlautbarung des Wahlergebnisses.

Sollte es nicht erneut zu einer Aufhebung kommen, wird der neue Bundespräsident in der Woche von 28. November bis 2. Dezember angelobt. Ein genauer Termin hierfür steht noch nicht fest.

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(apa/red)

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