“Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist den zuständigen Behörden kein Fehlverhalten oder gar ein Missstand in der Verwaltung vorzuwerfen”, so Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ). Denn durch die Bekanntgabe der betroffenen Schulen wäre kein Nutzen entstanden. “Demgegenüber war die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler und deren Familien zu schützen”, heißt es in der Stellungnahme.
Schutz der Jugendlichen mit TBC gewahrt
Eine Stigmatisierung und Ausgrenzung der Jugendlichen sei zu erwarten gewesen, ihr Schutz sei in diesem Fall daher wichtiger als das generelle öffentliche Interesse gewesen.
Tuberkulose-Risiko gebannt
Die Betroffenen seien direkt kontaktiert und weitere Maßnahmen wie etwa Untersuchungen per Röntgenbus schnell eingeleitet worden. Damit habe kein weiteres Risiko gedroht. Auch das Gesundheitsministerium und der unabhängige Oberste Sanitätsrat hätten das Vorgehen damals als korrekt bezeichnet, wurde betont.
(apa/red)