Damit sie wieder für den Viehverkehr freigegeben werden können, muss aufgrund der langen Inkubationszeit bei TBC noch eine zweite negative Untersuchung abgewartet werden, erklärt Landesveterinär Norbert Greber.
Rinder-TBC-Verordnung
Eine TBC-Infektion kann sehr langsam verlaufen, deshalb müssen laut Rinder-TBC-Verordnung auch Betriebe gesperrt werden, die in der Vergangenheit Kontakt mit einem Betrieb hatten, auf dem der Erreger nachgewiesen wird. Ist es offene TBC, so betrifft das alle jene Betriebe, die in den letzten sechs Monaten direkten Kontakt hatten.
Zweiter Befund muss abgewartet werden
Im konkreten Fall jenes Klostertaler Betriebes, auf dem kürzlich der ganze Bestand gekeult werden musste, sind sämtliche Alpkühe betroffen, die im vorigen Sommer mit Tieren dieses Betriebes zusammen auf einer Melkalpe waren. Das sind rund 100 Milchkühe in 18 Beständen, wovon 15 in Vorarlberg und drei in Tirol liegen. “Alle Milchkühe dieser Betriebe sind bereits einmal mit negativem Befund auf TBC untersucht worden. Aber erst nach einer zweiten negativen Untersuchung, die aufgrund der Fristen erst am 12. März stattfinden kann, können sie wieder als TBC-frei gelten”, betont Greber.