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Taxi 40100 und Wirtschaftskammer Wien schließen weitere Klagen gegen Uber nicht aus

Es könnten weitere Klagen gegen Uber folgen.
Es könnten weitere Klagen gegen Uber folgen. ©APA (Sujet)
Die Taxi-Funkzentrale 40100 und die Wiener Wirtschaftskammer schließen nicht aus, weitere Klagen gegen den US-Fahrdienstvermittler Uber einzureichen. Heute endet die Frist einer Unterlassungserklärung, die die Kammer Anfang April an das Unternehmen gerichtet hat. Wird auf diese nicht reagierte, behalte man sich weitere rechtliche Schritte vor, so eine Sprecherin auf Anfrage.
Uber wieder verfügbar
Service eingestellt

Man habe zunächst versucht, sich außergerichtlich zu einigen und daher vor einem Monat eine Unterlassungserklärung an das Unternehmen geschickt. Diese beziehe sich unter anderem darauf, dass es einen Standort in Österreich geben müsse und Steuern gezahlt werden müssten, “was de facto nicht passiert”, so die Sprecherin zur APA. “Heute endet die Frist und wir haben noch nichts gehört.”

Rückkehrpflicht von Uber nicht eingehalten

Auch die Funkzentrale Taxi 40100 schließt nicht aus, erneut gegen das Unternehmen vor Gericht zu ziehen. “Wir werden jetzt sehr genau schauen, ob Uber sich an die gesetzlichen Vorlagen und Regeln hält. Wenn sie das nicht tun, sind weitere Klagen nicht ausgeschlossen”, sagte eine Sprecherin am Montag zur APA.

Uber stand vergangene Woche wegen einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts zwei Tage lang in Wien nicht zur Verfügung. Die Funkzentrale 40100 hatte bei ihrer erfolgreichen Klage gegen Uber die sogenannte Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite.

Zweitägiger Betriebsstopp für Uber in Wien

Der Fahrtenvermittler überarbeitete daraufhin den Bestellprozess. “Wir haben den Prozess dahingehend angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvorgang eingebunden wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen und von dort erteilen muss”, erklärte das Unternehmen. Seit Freitagabend ist Uber wieder in Betrieb.

Uber wollte sich am Montag nicht dazu äußern, ob es die Entscheidung des Handelsgerichts dennoch beeinspruchen wird. Grundsätzlich könnte das Unternehmen innerhalb von 14 Tagen Rekurs erheben. Wie hoch die Umsatzeinbußen durch die vorübergehende Einstellung des Betriebs waren, wollte man ebenfalls nicht beantworten. Man habe jedenfalls am vergangenen Wochenende alle Trinkgelder verdoppelt, “um den Partnern und den Fahrern Danke zu sagen”, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

(APA/Red)

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