AA

Tag gegen Lärm: Ruhestörer sollten nicht unterschätzt werden

Am 30. April ist der internationale Tag gegen Lärm.
Am 30. April ist der internationale Tag gegen Lärm. ©bilderbox.at (Sujet)
Am Mittwoch findet der internationale Tag gegen Lärm statt. Auch wenn wir Lärm oft nur als belästigend empfinden, kann er auf Dauer gesundheitliche Folgeschäden nach sich ziehen.

Am Tag gegen Lärm (30.4.) ist es für die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) ein wichtiges Anliegen, auf die schädlichen Folgen von Lärm aufmerksam zu machen und aufzuklären, wie Lärm vermieden werden kann.

Lärm als gesundheitsschädlicher Faktor unterschätzt

Lärm wird häufig unterschätzt und lediglich als belästigend empfunden. Langfristig kann er jedoch gesundheitliche Folgeschäden nach sich ziehen, wie etwa Schlafstörungen oder Unruhezustände. Vor allem Lärmschwerhörigkeit zählt in Österreich zu den häufigsten Berufskrankheiten.

Die meisten Menschen empfinden Lärm ab 55 dB (Dezibel) als Belastung, ab 85 dB ist das Gehör akut gefährdet, bei Einwirkung über einen längeren Zeitraum ist mit Schwerhörigkeit zu rechnen.

Weniger Lärm am Arbeitsplatz

Neben Lärmmessungen der AUVA können auch sogenannte Lärmkarten für Arbeitsplätze erstellt werden. Diese kommen vor allem vor dem Aufstellen neuer Maschinen oder in der Planungsphase von Betrieben zum Einsatz.

Darüber hinaus können mit einer akustischen Kamera bereits bestehende Lärmquellen sichtbar gemacht werden. So können schalldämpfende Elemente wie Schallschutzwände exakt geplant werden. Wo technische Maßnahmen nicht möglich sind, ist das Tragen von persönlichem Gehörschutz unbedingt notwendig.

Verkehrslärm besonders störend

Neben Lärm am Arbeitsplatz wird auch Verkehrslärm als störend empfunden. Jeder vierte Österreicher fühlt sich davon beeinträchtigt.

Die größten Ruhestörer sind Autos, Lkw sowie Motorräder und Mopeds. Weitere Störquellen sind oft zu laute Nachbarn, Baustellen und benachtbarte Lokale.

  • VIENNA.AT
  • Gesundheit
  • Tag gegen Lärm: Ruhestörer sollten nicht unterschätzt werden
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen