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Tag 2 beim Mordfall Nickelsdorf: Täter hat "zwei extreme Pole" in Persönlichkeit

Prozess-Tag 2 brachte neue Erkenntnisse im Fall um die verbrannte Frauenleiche
Prozess-Tag 2 brachte neue Erkenntnisse im Fall um die verbrannte Frauenleiche ©APA
Im Fall um die in Nickelsdorf verbrannte Frauenleiche hat der zweite Prozesstag in Eisenstadt begonnen. Unter anderem kam eine Anstaltspsychologin zu Wort, die regelmäßig mit dem Angeklagten gesprochen hatte. 17 weitere Zeugen wurden einvernommen. Der Angeklagte soll zwar zurechnungsfähig sein, aber große Gefahr einer Wiederholung bestehen.
Der Prozess-Verlauf
1. Prozesstag in Eisenstadt
Erste Prozess-Bilder
Geständnis des Verdächtigen
Letzte Gutachten eingetroffen
Bilder vom Tatort
Brandleiche entdeckt

Am Dienstag ist in Eisenstadt der Prozess um eine im Juli 2010 in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) entdeckte verbrannte Frauenleiche mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt worden. Auch die Anstaltspsychologin des wegen Mordes angeklagten 60-jährigen Agustin S. wurde befragt.

Psychologin analysiert Persönlichkeit von S.

Sie stand seit seiner Einlieferung in die Justizanstalt Eisenstadt im Sommer 2010 mit ihm in Kontakt und meinte vor dem Schwurgericht, der Beschuldigte habe “zwei extreme Pole in seiner Persönlichkeit”. Sie hätte bei den wöchentlichen Gesprächen das Gefühl gehabt, “er sagt etwas anderes, als er empfindet”.

Der Angeklagte sei zu Anfang der Gespräche “sehr weinerlich” gewesen und habe erst “schön langsam” sehr intensiv geredet. Lange Zeit habe S. gesagt: “Ich bin unschuldig da, man trennt mich von meiner Familie.” Sie habe ihn nur reden lassen, schilderte die Anstaltspsychologin. Im Mai 2011 habe er erstmals gesagt, dass etwas passiert ist, “aber ich kann wegen meiner Familie nicht darüber sprechen”.

Geständnis nach Unfall

Ein Verkehrsunfall seiner damaligen Frau soll dann die Wende gebracht haben und laut ihrer Einschätzung der Auslöser für sein Geständnis gewesen sein. Sie habe den Eindruck gehabt, “er kann nicht mehr”. Als Gutachten eintrafen, bat er die Psychologin darum, ihm manche Dinge zu erklären.

Zu den detaillierten Ausführungen über die Verletzungen “sagte er, das war ein Monster. Später betonte er, ich bin ja kein Monster”. Nach dem Geständnis habe er sich im Übrigen nicht geändert. Er war weiterhin nach außen freundlich, sei aber angespannt, düster gewesen, Aggressionen seien spürbar gewesen. Um Geld, so erzählte S. der Psychologin, sei es ihm nicht gegangen. “Er hat zu keiner Zeit Geld verlangt oder gebraucht.”

War Geld das Motiv?

Gegenüber seinem Zellengenossen, der in der Nacht nach seinem Geständnis bei ihm war (S. galt danach als selbstmordgefährdet, Anm.), soll er jedoch schon deutlich über ein mögliches finanzielles Motiv gesprochen haben. Der Mann berichtete, er sei deshalb zu ihm in die Zelle gekommen, weil im Haus bekannt war, dass sich die beiden gut verstanden hätten. Ihm habe S. zunächst eine Geschichte mit einer “unabsichtlichen” Tat aufgetischt, später jedoch den Hergang geschildert.

“Es ist um das Geld gegangen”, so der Inhaftierte. Lydia D., das Opfer, hätte S. auf der Rückfahrt von Bratislava gesagt, er bekomme das Geld erst dann, wenn er seine Frau anruft und ihr mitteilt, dass die beiden nun eine Beziehung führen würden. Es sei um 3.000 bis 4.000 Euro gegangen, die S. für sein behindertes Kind benötigt habe. Detail am Rande: Auf die Frage des Verteidigers, Farid Rifaat, ob es stimme, dass der Zellengenosse Einsicht in die Akte von S. hatte, meinte er: “Ja, schon:” Er habe einen Teil gesehen, das Wesentliche habe ihm allerdings der Angeklagte erzählt.

Zwiespältige Persönlichkeit des Angeklagten

Weitere Zeugen betonten vor Gericht, das S. freundlich und hilfsbereit auftrat und stellten ihn als liebevollen Familienvater dar. Einer Zeugin, der er einen Job vermitteln wollte, habe er auch eine Mietwohnung besorgen wollen. Man habe sich drei-, viermal getroffen, so die Frau. Für sie sei S. ein “Freund” gewesen und “nicht ein Schatzi”. Das Angebot, mit ihm einen Ausflug nach Bratislava zu machen, schlug sie aus.

Am Nachmittag sollen weitere Zeugen befragt werden und Gutachter, darunter auch Profiler Thomas Müller, zu Wort kommen. Ein Urteil im Prozess um den Mord in Nickelsdorf wird laut Vorsitzendem und Vizepräsident Alfred Ellinger am Abend erwartet.

Angeklagter zurechnungsfähig

Nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen ist der des Mordes an der 72-jährigen Lydia D. angeklagte Agustin S. zurechnungsfähig: “Wir finden hier keine Gründe, die seine Zurechnungsfähigkeit einschränken oder gar aufheben würden”, erklärte Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der Dienstagnachmittag im Prozess sein Gutachten erläuterte. Auch die Frage der Einweisung in eine Anstalt könne man aus psychiatrischer Sicht “klar verneinen”.

“Er ist eine hyperthyme Persönlichkeit”, beschrieb der Gutachter eine Charaktereigenschaft des 60-Jährigen. Agustin S. habe “einen sehr lebhaften, brodelnden Charakter”. Hyperthymie sei “vergleichbar mit einer Manie, aber ein Stück weit darunter anzusiedeln”, erläuterte Haller.

Tat im Affekt?

Der Effekt im Zuge es Streits, bei dem Lydia D. zu Tode kam, könne aus psychiatrischer Sicht nicht so heftig gewesen sein, “dass er (der Angeklagte, Anm.) steuerungsunfähig geworden ist”, führte der Sachverständige aus. Ob ein Affekt vorgelegen sei, der den Angeklagten strafbar mache, sei nicht Gegenstand der psychiatrischen Untersuchung, fügte Verteidiger Farid Rifaat hinzu: Die Frage der Zurechnungsfähigkeit sei von jener zu unterscheiden, ob zum Tatzeitpunkt eine allgemein begreifliche, heftige Gemütserregung vorlag, wie dies das Gesetz bei Totschlag verlange.

Für die Tatzeit könne man verneinen, dass der Angeklagte unter einer Störung gelitten habe, die die Zurechnungsfähigkeit ausgeschlossen hätte, so Haller. Auch Alkohol- oder Drogenrausch komme als Ausschließungsgrund nicht in Betracht, ebenso wenig eine Geisteskrankheit. Dass der 60-Jährige, als er ihn untersucht habe, noch nicht geständig gewesen sei, sei für den Psychiater kein Problem, erklärte der Gutachter im Mordfall Nickelsdorf.

Hohe Wiederholungsgefahr

Kriminalpsychologe Thomas Müller hat sich in seinem Gutachten zum Mordfall von Nickelsdorf mit dem der Tat zugrundeliegenden Motiv auseinandergesetzt: Er klassifizierte den Mord an Lydia D. als “ein persönliches Tötungsdelikt mit einem inszenierten Hintergrund” hinsichtlich der Auffindungssituation: Die Leiche war nackt und trug lediglich Schuhe, Kleidung und die Tatwaffe wurden nicht gefunden. Es habe einen recht ausgeprägten Planungshintergrund gegeben. “Hier liegt eine hohe Wiederholungsgefahr vor”, so Müller.

Der Tatort sei verändert worden, um vom Täter abzulenken. Dazu komme, dass in dem Fall das persönliche Tötungsdelikt als sexuelles Tötungsdelikt dargestellt worden sei, “und das ist höchst selten”. Der Leichnam weise viele Verletzungen auf, die man nicht mit Fußtritten erklären könne. Sie seien Zeichen einer Hass- und Wutsituation, eines sogenannten “Overkill”.

Hätte es diese Anzeichen nicht gegeben, hätte man die Tat als sexuelles Tötungsdelikt identifiziert, meinte Müller. Das führe zu der Frage: “Warum wusste derjenige, der es verübte, so viel darüber, wie man ein sexuelles Tötungsdelikt darstellt?” Das Urteil im Prozess um den Mordfall in Nickelsdorf wird für den späten Dienstagabend erwartet.

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