Die Ausgabenbremse sieht unter anderem vor, dass Bauvorhaben gestoppt werden und Ärzte und Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbandes nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen bzw. deren befristete Verträge nur bis Ende 2019 verlängert werden dürfen. ÖVP und FPÖ begründen die Anfang Juli überraschend beschlossene Maßnahme damit, dass im Vorfeld der Kassenreform überbordende Ausgaben verhindert werden sollen.
Rechtsgutachten
Der Wiener Verfassungsrechtler Michael Potacs bestätigt dem Hauptverband nun in einem Gutachten, dass die Kostenbremse aus mehreren Gründen “verfassungsrechtlich äußerst bedenklich” sei. Auch andere Verfassungsexperten hatten sich zuvor ähnlich geäußert. Biach fordert ÖVP und FPÖ nun auf, die Ausgabenbremse wieder zurückzunehmen. “Sonst sind wir als Vertreter der Selbstverwaltung dazu gezwungen, den Gang zum Höchstgericht anzutreten”, sagte der Vorsitzende des Dachverbands der Sozialversicherungen.
Verfassungsklage verhindern
Biach betonte aber am Sonntag, eine Verfassungsklage gegen die Kostenbremse vermeiden zu wollen. Eine Verfassungsklage könne zwar Klarheit schaffen, realistischerweise aber erst in eineinhalb Jahren, so Biach. “Solange können unsere Versicherten nicht warten.” Biach hofft daher auf ein Ende der Kostenbremse mit Inkrafttreten der Kassenreform 2019.
Laut Biach bedroht die Kostenbremse u.a. die Errichtung einer Kinderambulanz in Wien, den Ärztevertrag in der Steiermark und die Chefarzt-Nachbesetzung in Kärnten. Biach appelliert an die Regierung, von der im Gesetz bereits verankerten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Kostenbremse außer Kraft zu setzen, sobald die mit der Sozialversicherungsreform geplanten neuen Gremien (bzw. Übergangsgremien) im 1. Halbjahr 2019 handlungsfähig sind.
(APA)