6. September 2012 13:04; Akt.: 6.09.2012 13:04

Studienförderung: Anträge können ab sofort gestellt werden

Ab sofort können Anträge auf Studienförderung gestellt werden. Ab sofort können Anträge auf Studienförderung gestellt werden. - © Bilderbox.at (Symbolbild)
Ab sofort können wieder Anträge auf Studienförderung gestellt werden. Im Wintersemester 2010/11 hatten rund 42.000 Studenten Unterstützungen in der Höhe von rund 180 Mio. Euro bezogen, die durchschnittliche Beihilfe lag bei 4.300 Euro pro Jahr.

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Neben Studienbeihilfe vergibt die Behörde u.a. auch Studienzuschuss, Studienabschlussstipendien, Fahrtkosten- und Reisekostenzuschüsse, Mobilitätsstipendien und Beihilfen für ein Auslandsstudium. Es gibt österreichweit sechs Stipendienstellen (Innsbruck, Salzburg, Linz, Klagenfurt, Graz, Wien), wo rund 130 Mitarbeiter für Informationen zur Verfügung stehen.

Studienförderung ab sofort zu beantragen

Töchterle betonte bei seinem Besuch im Wissenschaftsministerium an Donnerstag, dass es in Österreich schon jetzt eine “gut ausgebaute Studienförderung” gebe. Gleichzeitig verwies er darauf, dass er in Zusammenhang mit dem von ihm vorgeschlagenen Studiengebührenmodell, bei dem die Unis autonom über die Einhebung von Beiträgen bis zu 500 Euro pro Semester entscheiden können sollen, Vorschläge für einen Ausbau der sozialen Maßnahmen vorgelegt habe.

ÖH will neues Studienbeihilfesystem

Für die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ist das derzeitige Studienbeihilfesystem allerdings schwer reformbedürftig. Sie hat Töchterle anlässlich seines Besuchs der Behörde “ein Reformpapier zukommen lassen, das die Ignoranz des Ministeriums in Sachen sozialer Absicherung beenden soll”, teilte die ÖH in einer Aussendung mit. Die Studentenvertreter fordern eine Gesamtänderung inklusive Grundstipendium und die Einführung des Status “Teilzeitstudierender”, da derzeit 60 Prozent der Studenten nebenbei arbeiten müssen. Künftig solle für jeden Studenten automatisch vom System ein Antrag gestellt werden, da derzeit viele mangels Information gar nicht ansuchten. Außerdem müssten u.a. die Einkommensgrenzen, an denen sich die Höhe der Studienbeihilfe orientiert, sowie die Zuverdienstgrenze angehoben, die Studienbeihilfe an die Inflation angepasst und anstelle eines zwei Toleranzsemester gewährt werden.

(APA)



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